Gumprecht von Neuenahr, Erbvogt zu Köln, erklärt unter Bezugnahme auf Urkunde Nr. 364 , dass dem Johann von Loen und dessen Erben, wenn Gumprechts Familie ausstirbt, das Gut zu Morke anheimfallen soll, das + Wilhelm von Witterslick von seinem Oheim Friedrich von Morcke ererbt und dann an Gumprecht verkauft hatte (vor dem Lehnsherrn Erzbischof Dietrich von Köln und dessen Mannen Alf von Royde genannt Ketzer, Ludwig von Meckenheim, Johann Wolff von Rheindorf). Das Anfallrecht kann mit 3.000 Gulden abgelöst werden. Mitsiegler: Erzbischof Dietrich, Heinrich von Goistorp und Daym Duytsche. Fer. 5 p. Valentini. Original. Pergament. Nur Siegel 3 in Resten erhalten.