Hans (Hennslin) Vogt, derzeit zu Altheim (Althain) wohnhaft, beurkundet, dass er von der ehrbaren und bescheidenen Frau Anna Sto(e)ffin, der Witwe des verstorbenen Lackendorf, Bürgerin zu Horb, ihren Hof mit allen seinen Rechten und Zugehörungen, der Hanen Hof genannt, den vor ihm Hans Kromer bebaute, als rechtes und stetes Erblehen empfangen hat. Der Aussteller und seine Erben können diesen Hof mit allen seinen Rechten, Nutzungen und Zugehörungen künftig innehaben, nutznießen, besetzten und entsetzen und sollen ihn in gutem Zustand erhalten, wie es bei den Lehen und Gütern zu Altheim üblich ist. Die 3 Malter Veesen und 2 Malter Hafer ewiger und jährlicher Gülte, die Agnes Sto(e)ffin, die verstorbene Mutter von Anna Sto(e)ffin, aus Gottes Willen und zum Trost der Seelen der Pfarrkirche Unser Lieben Frauen zu Altheim gegeben hat, werden dem Aussteller nachgelassen, die er aber künftig entrichten soll. Da Agnes Sto(e)ffin zu dieser Zeit aus diesem Hof jährlich 14 Malter Veesen und 11 Malter Hafer erhalten hat, sollen der Aussteller, seine Erben und Nachkommen Anna Sto(e)ffin und ihren Erben für diese Lehenschaft künftig jährlich am 11. November (uff Sant Martins tag), acht Tage davor oder danach 9 Malter Veesen und 6 Malter Hafer in einen Keller oder Kasten ihrer Wahl in der Stadt Horb (Horw) entrichten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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