Hans (Hennslin) Vogt, derzeit zu Altheim (Althain) wohnhaft, beurkundet, dass er von der ehrbaren und bescheidenen Frau Anna Sto(e)ffin, der Witwe des verstorbenen Lackendorf, Bürgerin zu Horb, ihren Hof mit allen seinen Rechten und Zugehörungen, der Hanen Hof genannt, den vor ihm Hans Kromer bebaute, als rechtes und stetes Erblehen empfangen hat. Der Aussteller und seine Erben können diesen Hof mit allen seinen Rechten, Nutzungen und Zugehörungen künftig innehaben, nutznießen, besetzten und entsetzen und sollen ihn in gutem Zustand erhalten, wie es bei den Lehen und Gütern zu Altheim üblich ist. Die 3 Malter Veesen und 2 Malter Hafer ewiger und jährlicher Gülte, die Agnes Sto(e)ffin, die verstorbene Mutter von Anna Sto(e)ffin, aus Gottes Willen und zum Trost der Seelen der Pfarrkirche Unser Lieben Frauen zu Altheim gegeben hat, werden dem Aussteller nachgelassen, die er aber künftig entrichten soll. Da Agnes Sto(e)ffin zu dieser Zeit aus diesem Hof jährlich 14 Malter Veesen und 11 Malter Hafer erhalten hat, sollen der Aussteller, seine Erben und Nachkommen Anna Sto(e)ffin und ihren Erben für diese Lehenschaft künftig jährlich am 11. November (uff Sant Martins tag), acht Tage davor oder danach 9 Malter Veesen und 6 Malter Hafer in einen Keller oder Kasten ihrer Wahl in der Stadt Horb (Horw) entrichten.
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Hans (Hennslin) Vogt, derzeit zu Altheim (Althain) wohnhaft, beurkundet, dass er von der ehrbaren und bescheidenen Frau Anna Sto(e)ffin, der Witwe des verstorbenen Lackendorf, Bürgerin zu Horb, ihren Hof mit allen seinen Rechten und Zugehörungen, der Hanen Hof genannt, den vor ihm Hans Kromer bebaute, als rechtes und stetes Erblehen empfangen hat. Der Aussteller und seine Erben können diesen Hof mit allen seinen Rechten, Nutzungen und Zugehörungen künftig innehaben, nutznießen, besetzten und entsetzen und sollen ihn in gutem Zustand erhalten, wie es bei den Lehen und Gütern zu Altheim üblich ist. Die 3 Malter Veesen und 2 Malter Hafer ewiger und jährlicher Gülte, die Agnes Sto(e)ffin, die verstorbene Mutter von Anna Sto(e)ffin, aus Gottes Willen und zum Trost der Seelen der Pfarrkirche Unser Lieben Frauen zu Altheim gegeben hat, werden dem Aussteller nachgelassen, die er aber künftig entrichten soll. Da Agnes Sto(e)ffin zu dieser Zeit aus diesem Hof jährlich 14 Malter Veesen und 11 Malter Hafer erhalten hat, sollen der Aussteller, seine Erben und Nachkommen Anna Sto(e)ffin und ihren Erben für diese Lehenschaft künftig jährlich am 11. November (uff Sant Martins tag), acht Tage davor oder danach 9 Malter Veesen und 6 Malter Hafer in einen Keller oder Kasten ihrer Wahl in der Stadt Horb (Horw) entrichten.
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Nr. 1162
II Baisingen d 135
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden
Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden >> Baisingen
1455 Juli 11 (uff den nehsten Frytag vor Sant Margarethen tag)
Gesamtarchiv Schenk von Stauffenberg
Urkunden
Deutsch
Siegler: Auf Bitten des Ausstellers: (1) Klaus Leinstetter (Linstetter), Bürger und Richter zu Horb. - (2) Hans Walz, Bürger und Richter zu Horb.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 Siegel.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 Siegel.
Kromer; Hans (Altheim, Horb am Neckar FDS)
Lackendorf (Horb am Neckar FDS)
Leinstetter, Klaus (Horb am Neckar FDS)
Sto(e)ffin (Sto(e)uffin); Agnes (Horb am Neckar FDS)
Sto(e)ffin (Sto(e)uffin); Anna (Horb am Neckar FDS)
Vogt; Hans (Altheim, Horb am Neckar FDS)
Walz; Hans (Horb am Neckar FDS)
Altheim, Horb am Neckar FDS; Einwohner
Altheim, Horb am Neckar FDS; Höfe
Altheim, Horb am Neckar FDS; Pfarrkirche Unser Lieben Frauen
Horb am Neckar FDS
Horb am Neckar FDS; Stadt; Bürger
Horb am Neckar FDS; Stadt; Richter
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:46 MESZ
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- Gfl. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive (Tektonik)
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