Bernhard Gebellin aus Enzweihingen, wegen Ehebruchs zu Vaihingen gef., vom dortigen Untervogt peinlich angeklagt und vom Stadtgericht dazu verurteilt, daß ihn der Nachrichter 1/2 Stunde ins Halseisen stellen, er anschließend Württemberg verlassen und eine Verschreibung darauf errichten müsse, gelobt eidlich, dieses Urteil zu befolgen und das Fürstentum ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr zu betreten, auch seinen bisherigen ärgerlichen Lebenswandel aufzugeben und sich wohl zu verhalten, und schwört U. B. Gebellin hatte seine inzwischen verstorbene Ehefrau verlassen, sich an eine leichtfertige Person gehängt und mit dieser im Laufe von fünf Jahren drei Kinder gezeugt.