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NN bekundet, dass durch Weistümer 1452 am Hofgericht zu Groschlag Frank d. Ä. v. Kronberg, 1478 die Gebrüder Johann, Philipp und Bernhard v. Solms...
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Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim >> 6 1501-1540
[nach 1503]
Niederschrift, Papier
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: NN bekundet, dass durch Weistümer 1452 am Hofgericht zu Groschlag Frank d. Ä. v. Kronberg, 1478 die Gebrüder Johann, Philipp und Bernhard v. Solms sowie 1503 Graf Philipp v. Solms zu Gerichtsherren gewiesen worden seien Das Wäldchen bei Groschlag, genannt die Wiblos, gehöre wegen eines Gerichtsherrn den Hübnern und Beisassen zu Groschlag