Bergrevier Eisleben (Bestand)
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F 82 (Benutzungsort: Wernigerode)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 07. Wirtschaft (mit Bergbehörden bis 1990 und Bankwesen) >> 07.01. Bergbau >> 07.01.02. Vorgängerbehörden und nachgeordnete Behörden des Oberbergamts Halle
1750 - 1952
Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.
Findhilfsmittel: Findbuch von 1956 (online recherchierbar)
Registraturbildner: Nach Auflösung der Bergämter im Jahre 1861 wurden u.a. die Bergreviere Nördlich-Eisleben, Südlich-Eisleben, Dürrenberg und Stolberg gebildet. Bereits im Jahre 1865 erfolgte die Zusammenlegung der beiden ersteren Reviere zum Bergrevier Eisleben mit Verwaltungssitz in Eisleben.
Mit Wirkung vom 1. Juli 1878 erfolgte die Aufhebung des Bergreviers Stolberg und deren Aufteilung. Die nicht an Dürrenberg abgetretenen Gebiete gelangten nach Eisleben und das Revier in "Bergrevier Stolberg-Eisleben" umbenannt. Das neu eingeteilte Revier umfasste die Kreise Mühlhausen, Heiligenstadt, Worbis, Nordhausen, Sangerhausen, Mansfelder Gebirgskreis, Teile des Mansfelder Seekreises und des Kreises Querfurt sowie das Amt Neustadt in der Provinz Hannover.
Mittels Erlass des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten vom 28. Februar 1905 wurde das Bergrevier Stolberg-Eisleben zum 1. April 1905 geteilt und daraus die Bergeviere Eisleben und Nordhausen-Stolberg gebildet.
Zur endgültigen Aufhebung des Bergreviers Nordhausen-Stolberg und seiner Vereinigung mit dem Bergrevier Eisleben kam es am 1. Oktober 1933, wobei der südlich der Gemeindebezirke Riethnordhausen und Edersleben gelegene Teil des Kreises Sangerhausen dem Bergrevier Naumburg zugeteilt wurde.
Das Bergrevier Eisleben, ab 1943 Bergamt Eisleben, existierte bis zu seiner Auflösung im Jahre 1946.
Bestandsinformationen: Die in das damalige Staatsarchiv Magdeburg gelangten Akten der Bergreviere Nördlich-Eisleben, Südlich-Eisleben, Eisleben, Stolberg, Stolberg-Eisleben, Nordhausen-Stolberg und des Bergamtes Eisleben wurden in ihrem nach der Auflösung des Bergreviers Nordhausen-Stolberg in dem im Bergrevier Eisleben geschaffenen Registraturzusammenhang belassen und in dem vorliegenden Bestand zusammengefasst.
Im Jahre 1956 erfolgte die Verzeichnung und Neuordnung des Bestandes.
Mit Übernahme von Akten des Bergreviers Nordhausen aus dem Staatsarchiv Weimar, konnten weitere Archivalien der Registratur "Bergrevier Eisleben" ermittelt werden, die im Jahre 1975 in den Bestand eingearbeitet wurden.
Im Zuge der Bearbeitung des Bestandes F 89 (Ablieferung verschiedener Provenienzen der Bergbehörde Halle aus dem Jahre 1967) erfolgte die Eingliederung weiterer Akten in den Bestand des Bergreviers Eisleben.
Zusatzinformationen: Literatur:
U. Heß: Die Organisation der Bergbehörden in Thüringen und ihre archivalische Überlieferung. In: Archivmitteilungen 10 (1960), S. 50-61.
Findhilfsmittel: Findbuch von 1956 (online recherchierbar)
Registraturbildner: Nach Auflösung der Bergämter im Jahre 1861 wurden u.a. die Bergreviere Nördlich-Eisleben, Südlich-Eisleben, Dürrenberg und Stolberg gebildet. Bereits im Jahre 1865 erfolgte die Zusammenlegung der beiden ersteren Reviere zum Bergrevier Eisleben mit Verwaltungssitz in Eisleben.
Mit Wirkung vom 1. Juli 1878 erfolgte die Aufhebung des Bergreviers Stolberg und deren Aufteilung. Die nicht an Dürrenberg abgetretenen Gebiete gelangten nach Eisleben und das Revier in "Bergrevier Stolberg-Eisleben" umbenannt. Das neu eingeteilte Revier umfasste die Kreise Mühlhausen, Heiligenstadt, Worbis, Nordhausen, Sangerhausen, Mansfelder Gebirgskreis, Teile des Mansfelder Seekreises und des Kreises Querfurt sowie das Amt Neustadt in der Provinz Hannover.
Mittels Erlass des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten vom 28. Februar 1905 wurde das Bergrevier Stolberg-Eisleben zum 1. April 1905 geteilt und daraus die Bergeviere Eisleben und Nordhausen-Stolberg gebildet.
Zur endgültigen Aufhebung des Bergreviers Nordhausen-Stolberg und seiner Vereinigung mit dem Bergrevier Eisleben kam es am 1. Oktober 1933, wobei der südlich der Gemeindebezirke Riethnordhausen und Edersleben gelegene Teil des Kreises Sangerhausen dem Bergrevier Naumburg zugeteilt wurde.
Das Bergrevier Eisleben, ab 1943 Bergamt Eisleben, existierte bis zu seiner Auflösung im Jahre 1946.
Bestandsinformationen: Die in das damalige Staatsarchiv Magdeburg gelangten Akten der Bergreviere Nördlich-Eisleben, Südlich-Eisleben, Eisleben, Stolberg, Stolberg-Eisleben, Nordhausen-Stolberg und des Bergamtes Eisleben wurden in ihrem nach der Auflösung des Bergreviers Nordhausen-Stolberg in dem im Bergrevier Eisleben geschaffenen Registraturzusammenhang belassen und in dem vorliegenden Bestand zusammengefasst.
Im Jahre 1956 erfolgte die Verzeichnung und Neuordnung des Bestandes.
Mit Übernahme von Akten des Bergreviers Nordhausen aus dem Staatsarchiv Weimar, konnten weitere Archivalien der Registratur "Bergrevier Eisleben" ermittelt werden, die im Jahre 1975 in den Bestand eingearbeitet wurden.
Im Zuge der Bearbeitung des Bestandes F 89 (Ablieferung verschiedener Provenienzen der Bergbehörde Halle aus dem Jahre 1967) erfolgte die Eingliederung weiterer Akten in den Bestand des Bergreviers Eisleben.
Zusatzinformationen: Literatur:
U. Heß: Die Organisation der Bergbehörden in Thüringen und ihre archivalische Überlieferung. In: Archivmitteilungen 10 (1960), S. 50-61.
Laufmeter: 24.15
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ