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1.) Eine dienstfreie Hufe; 2.) eine Hälfte arthaftiges Land; 3.) ein Vorling Wiesengras im (Suetbruche); 4.) zwei Stallstätten auf dem unteren Kir...
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Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe T >> Tr-Tw >> Trinkhaus
1731 März 08
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Eine dienstfreie Hufe; 2.) eine Hälfte arthaftiges Land; 3.) ein Vorling Wiesengras im (Suetbruche); 4.) zwei Stallstätten auf dem unteren Kirchhof; 5.) eine Wart Wiesenwachs, die ungefähr drei Vorling umfasst, alles in Dorf und Feldmark zu Lenglern [Dorf im Flecken Bovenden, Lkr. Göttingen] als Erbmannlehen, das früher die Alborn zu Lenglern und danach Georg Alborn zu Göttingen als Mannlehen gehabt hatten. Nach dessen Tod war das Lehen an den plessischen Lehnknecht des Göttinger und Eichsfelder Bezirks, Johann Trinkhaus zu Bovenden, gekommen, dessen Sohn Heinrich, Pfarrer zu Datteroda, und dessen Nachkommen weiter damit belehnt worden waren. [Ehemals Lehen der von Plesse]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Wendel Trinkhaus
Belehnte/r: Johann Wendel Trinkhaus, Bürger und Schuhmacher zu Kassel, Sohn des verstorbenen Johann Wilhelm Trinkhaus