Schirmkorn von 200 Mltr. Roggen und 50 Mltr. Weizen, das die Beklagten den zu Gommershoven, Groß-Mönchhof, Klein-Mönchhof, Rath und Rheidt in der Herrschaft Bedburg gelegenen Gütern der Abtei seit Erwerbung der Herrschaft durch Graf Werner von Salm-Reifferscheid-Dyck abnehmen. Der Streit um die Abgaben der Klostergüter geht bis 1377/78 zurück. Im Dez. 1378 und Feb. 1379 prozessierte das Kloster gegen Reinhard von Reifferscheid vor der päpstl. Kurie. Das RKG entschied mit Endurteil von 1679 (Bd. 5, 224f.): Kamp soll das Schirmkorn mit allen Nachforderungen zahlen, seine Höfe sollen aber von allen weiteren Auflagen und Kontributionen - außer denen, die der Erzbischof von Köln fordern kann -, von Diensten, Beden und anderen mehr befreit sein. Eine in den Prozeß miteingebrachte Klage wegen 2000 Gulden mit jährlich 80 Goldgulden Zinsen, die Kamp 1523 dem damaligen Herrn von Bedburg, Graf Wilhelm von Neuenahr, gezahlt und für die es dem Pfarrer von Düren eine Rente von 80 Gulden verschrieben hatte, wurde vorläufig abgewiesen; die Klage sollte besser begründet bzw. die Vorakten aus Kaster, wo die Sache von 1601 bis 1603 verhandelt worden war, beigebracht werden. - Die Kläger beantragten bei dem Erzbischof Karl Heinrich von Mainz als Reichserzkanzler Revision des Urteils. - In gleicher Weise wie bei Kamp wurden auch die Pfarrei und ein Hof des Kölner Antoniterklosters zu Büsdorf (Bustorf) in der Herrschaft Bedburg und die in derselben Herrschaft liegenden Güter des Klosters Rolandswerth und des Vogtes von Nörvenich mit Abgaben belastet.
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Schirmkorn von 200 Mltr. Roggen und 50 Mltr. Weizen, das die Beklagten den zu Gommershoven, Groß-Mönchhof, Klein-Mönchhof, Rath und Rheidt in der Herrschaft Bedburg gelegenen Gütern der Abtei seit Erwerbung der Herrschaft durch Graf Werner von Salm-Reifferscheid-Dyck abnehmen. Der Streit um die Abgaben der Klostergüter geht bis 1377/78 zurück. Im Dez. 1378 und Feb. 1379 prozessierte das Kloster gegen Reinhard von Reifferscheid vor der päpstl. Kurie. Das RKG entschied mit Endurteil von 1679 (Bd. 5, 224f.): Kamp soll das Schirmkorn mit allen Nachforderungen zahlen, seine Höfe sollen aber von allen weiteren Auflagen und Kontributionen - außer denen, die der Erzbischof von Köln fordern kann -, von Diensten, Beden und anderen mehr befreit sein. Eine in den Prozeß miteingebrachte Klage wegen 2000 Gulden mit jährlich 80 Goldgulden Zinsen, die Kamp 1523 dem damaligen Herrn von Bedburg, Graf Wilhelm von Neuenahr, gezahlt und für die es dem Pfarrer von Düren eine Rente von 80 Gulden verschrieben hatte, wurde vorläufig abgewiesen; die Klage sollte besser begründet bzw. die Vorakten aus Kaster, wo die Sache von 1601 bis 1603 verhandelt worden war, beigebracht werden. - Die Kläger beantragten bei dem Erzbischof Karl Heinrich von Mainz als Reichserzkanzler Revision des Urteils. - In gleicher Weise wie bei Kamp wurden auch die Pfarrei und ein Hof des Kölner Antoniterklosters zu Büsdorf (Bustorf) in der Herrschaft Bedburg und die in derselben Herrschaft liegenden Güter des Klosters Rolandswerth und des Vogtes von Nörvenich mit Abgaben belastet.
AA 0627, 67 - A 311/695
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 1. Buchstabe A
1596-1689 (1139-1683)
Enthaeltvermerke: Kläger: (Alten)-Kamp, nämlich Abt Gottfried Draeck, ab 1619 Karl Reinhardt (Reineri), ab März 1625 Laurentius von Bewer, ab 1657 Petrus Polenius, ab 1661 Prior Arnoldus Paludanus, ab 1665 Johannes Höen, ab 1672 Andreas Holtman, und Konvent der Zisterzienserabtei Kamp (Kr. Moers) und für eine gewisse Zeit auch Generalpraeceptor Johann von Gülich, später Engelbertus Artopaeius, des Klosters St. Antonius zu Köln Beklagter: Werner Graf von Salm, Herr zu Reifferscheid, Bedburg, Dyck, Alfter und Hackenbroich, Erbmarschall des Erzstifts Köln, als Herr zu Bedburg; ab 1651 sein Sohn Erich Adolf; ab 1674 dessen Witwe Ernestina Barbara (geb.) Gräfin von Löwenstein, Wertheim, Rochefort und Montaigu als Vormünderin des minderjährigen Sohnes Franz Wilhelm, ab 1679 dieselbe für den minderjährigen Salentin Ernst Graf von Manderscheid Prokuratoren (Kl.): für St. Anton: Lic. Johann von Vianden 1596 - für St. Anton und Alten-Kamp: Dr. Walter Aach 1602 - für Altenkamp: Dr. Christian Schröder [1611] 1612 - Dr. Henricus Eylinck 1625 - Dr. Johann Leonhard Schommartz 1657, [1665] 1665, 1672 - Subst.: Lic. Johann Walraff 1657 - Subst.: Lic. Franz Eberhard Albrecht [1665] 1665, 1672 - Notar Johann Heinrich van der Sultz 1679 Prokuratoren (Bekl.): Lic. Laurentius Vomelius 1594 - Dr. Johann Konrad Lasser 1602 - Dr. Konrad Esch 1623 - Dr. Wilhelm Mockel 1657 - Subst.: Dr. Johann Hansen - Lic. Johann Hansen 1667 - Subst.: Lic. Johann Eichrodt - Lic. Johann Eichrodt 1667, 1679 - Subst.: Dr. Johann Marx Giesenbier Prozeßart: Mandati cum clausula de restituendo Instanzen: 1. RKG 1596-1689 (1139-1683) - 2. Erzbischofvon Mainz Beweismittel: Bd. 1: Korrespondenz des Grafen Werner von Salm- Reifferscheid-Dyck mit kurköln. Räten, 1591-1596 (84-102). Verkauf 68 der Rente von 200 Mltr. Korn und 50 Mltr. Weizen, die Kamp von 2 Höfen in der Herrschaft Bedburg jährl. zum 1. Okt. entrichtet, auf 6 Jahre an die Eheleute Poppelsdorf durch die Eheleute Reinhard Herrn zu Reifferscheid und Bedburg und Maria von Loen (Looz) und Reinhards Brüder, Johann von Reifferscheid und Ludwig von Reifferscheid zu Hackenbroich, 1381 (103f.). Verkauf der Rente der Kamper Höfe Gommershoven, Auenheim, Rath und Rheidt an einen Kölner Bürger durch die gen. Brüder Johann und Ludwig, Herren zu Reifferscheid, 1391 (105f.). Befehl des Erzbischofs von Köln an den Grafen Werner, 1589, dem Praeceptor von St. Antonius die Abgaben zu restituieren (110f.). (Einband des Prot.): Instrumentum protestationis des Bürgermeisters von Alpen, 1618 (157). Bd. 2: Zeugenverhör 1620-1622 zu Köln durch den RKG-Kommissar und Syndikus der Stadt Köln, Dr. Johann Michael Cronenburg. Bd. 3: Privilegien der Abtei Kamp: Papst Innozenz II., 1139 (Lacomblet I S. 222; Dicks S. 93), König Heinrich (VII.), 1225 (RI 3986), Erzbischof Engelbert I. von Köln, (1219?), Kaiser Karl V., 1535 (21-25). Urkunden über den Verkauf der nun streitigen Rente durch Johann Herrn von Reifferscheid, Bedburg und Dyck und seine zweite Frau Jutta von Culemborg (Culemburg), 1411 und 1417, und durch den Grafen Wilhelm von Neuenahr, Herrn zu Bedburg, 31. Aug. 1523 (74-87). Zeugenrotulus, 1670 (93-186). Urkunden Reinhards Herrn zu Reifferscheid und Bedburg und seiner Frau Maria von Loen, 1388; Johanns und seiner Frau Jutta von Culemborg, 1414 und 1415; der Abtei Kamp von 1420; des Grafen Wilhelm von Limburg, Herrn zu Bedburg und Broich, 1423 (202-215). Bd. 4: Quittung des Grafen Wilhelm von Neuenahr und seiner Frau Anna, geb. Gräfin von Wied, von 1523 über die Zahlung von 2000 Gulden durch die Abtei Kamp (1-7). Zeugenverhör betr. Urkunden, durchgeführt 1672-1674 mit Abschriften (27-161): des Johann von Reifferscheid und Bedburg und seiner ersten Frau Richardis von Bolandt, 1393 (93f.), des Grafen Wilhelm von Limburg, Herrn zu Liedberg und Broich, und Metze von Reifferscheid, 1420 und 1421 (98f.), des Reinhard Herrn zu Reifferscheid und Bedburg und seiner Frau Maria von Loen und seiner Brüder, 1385 (128-130), des Prozesses Kamp ./. Reinhard von Reifferscheid vor der röm. Kurie betr. Abgaben von den Gütern zu Gommershoven und Auenheim, begonnen 1377, fortgeführt bis 1379, mit Urteil von 1378 (134-159), der Brüder Reinhard und Wilhelm von Reifferscheid und Salm, 1477 (159-161). Auszug aus den Akten des Stadtgerichts Kaster, 1601 (204-207). Bd. 5: Vertrag zwischen Johann von Reifferscheid samt Frau Richardis von Bolandt und der Abtei Kamp von 1391 (35f.). Privileg des Herzogs Wilhelm von Geldern und Jülich für Abtei St. Martin zu Köln, 1386 (154f.). Urkunde des Propstes von St. 69 Mariengraden zu Köln über den Verkauf von Zehnten an die Abtei Kamp, 1293 (221). Bd. 6: Kommissionsverfahren mit Zeugenverhör, 1681-1683. Beschreibung: 6 Bde., 23 cm; Bd. 1: 163 Bl., geb.; Protokoll (eingebunden in einem Notariatsinstrument von 1618), Q 1-49, es fehlen Q 27, 33, 41, Q 1 irrtümlich als Q 3 quadranguliert (vgl. Q 6 in RKG 68 (A 312/696)), Q 1, 5, 10 unvollständig oder fragmentarisch; Bd. 2: 219 Bl., geb.; Q 50; Bd. 3: 227 Bl., geb., teils lose; Q 51-100, es fehlt: Q 54; Q 67, 70, 89 fragmentarisch; Bd. 4: 210 Bl., geb.; Q 101-123; Bd. 5: 264 Bl., geb.; Q 124-161, es fehlt Q 141; Q 142 fragmentarisch, 7 Beilagen; Bd. 6: 252 Bl., geb. Lit.: M. Dicks, Die Abtei Camp am Niederrhein, Kempen 1913, S. 309, 454 und 504. Mosler, Hans: Der Prozeß der Abtei Kamp gegen die Grafen von Salm-Reifferscheidt (1588- 1737). (Aus den Akten des Reichskammergerichts im HStAD), in: Mosler, Hans: Geschichte des Besitzes der Abtei Kamp im heutigen Kreise Bergheim (Erft). Unveröffentlichte Urkunden und Akten von 1137-1802, Bergheim: Kreisverwaltung 1974 (Bergheimer Beiträge zur Erforschung der mittleren Erftlandschaft, Bd. 6), S. 135—150.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:33 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
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- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
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- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil I: A-B (Bestand)
- 1. Buchstabe A (Gliederung)