Stadtrichter Johann Bilkenet beurkundet, dass die Witwe des Goldschmieds Johann von Ankum, Luppeke ihre Schwägerin Kunigunde von Ankum und deren Erben eine jährliche Rente von zwei Mark überlassen habe; davon eine Mark aus dem Hause Heinrichs von Dissen jetzt Alberts von Roden in der Dielingerstraße, eine Mark aus dem Garten Jutta Drakesch´s außerhalb des Hasetores. Original. Siegel.

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Niedersächsisches Landesarchiv
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