Martin Meichtelin unter der Halden (=Unterhalden) zediert Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, einen Zins von 1 fl Landswährung aufgrund einer Verschreibung des Michel Moser zu Rohrmoos vom 26. Februar 1564. Der Aussteller quittiert den Empfang der Kapitalsumme.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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