Die Geschworenen des Gerichts zu Endenich, vereint mit den Geschworenen des Aleffshofes daselbst, erlassen auf Anstehen des Junkers Gawyn vamme Huyss in dessen Streit mit Diederich Moelner zu Endenich in Betreff des Mühlenweihers genannt der Duyffhuyss-Weiher und des Weges über den Damm die Kundschaft, dass beiden Parteien, Junker Gawyn und Diederich, ein Weg durch die Benden und längs der Brücher zustehe und dass Diederich des Weges sich zu bedienen befugt, der Mühlenweiher und Damm und der Weg über den Damm aber Erbgut Junkers Gawyn sei. Wollen Diederich und seine Erben die Mitbenutzung der letztgedachten Stücke und Nutzungen sich erwerben, so könne dies nur gegen eine jährliche Rente (von 1 Gulden und zwei Kapäunen) oder gegen ähnliche Konzession geschehen. D. a. d. Duysen vierhundert vonff ind negentzich, des dynxstages na dem sondage Letare Jherusalem.
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Die Geschworenen des Gerichts zu Endenich, vereint mit den Geschworenen des Aleffshofes daselbst, erlassen auf Anstehen des Junkers Gawyn vamme Huyss in dessen Streit mit Diederich Moelner zu Endenich in Betreff des Mühlenweihers genannt der Duyffhuyss-Weiher und des Weges über den Damm die Kundschaft, dass beiden Parteien, Junker Gawyn und Diederich, ein Weg durch die Benden und längs der Brücher zustehe und dass Diederich des Weges sich zu bedienen befugt, der Mühlenweiher und Damm und der Weg über den Damm aber Erbgut Junkers Gawyn sei. Wollen Diederich und seine Erben die Mitbenutzung der letztgedachten Stücke und Nutzungen sich erwerben, so könne dies nur gegen eine jährliche Rente (von 1 Gulden und zwei Kapäunen) oder gegen ähnliche Konzession geschehen. D. a. d. Duysen vierhundert vonff ind negentzich, des dynxstages na dem sondage Letare Jherusalem.
RW 1111, 19
RW 1111 Familienarchiv vamme Huyss / Hauss
Familienarchiv vamme Huyss / Hauss >> 1. Urkunden
1495 März 31
Verschiedene Familien- und Hofesarchive
Urkunde
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:06 MESZ
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