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Insert einer vorangestellten Urkunde von 1719 September 11 [vgl.
Nr. 2141] [S. 1 - S. 8 oben]. Im Anschluss ist auf der Grundlage eines
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1711-1720
1719 November 13 / 1719 November 17
Ausfertigung, Papierlibell, zwei aufgedrückte Lacksiegel, aufgedrücktes Papiersiegel (beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geschehen Fülda und Hanau den 13. und 17. 9bris 1719
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Insert einer vorangestellten Urkunde von 1719 September 11 [vgl. Nr. 2141] [S. 1 - S. 8 oben]. Im Anschluss ist auf der Grundlage eines Vertrages zwischen Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda, und Johann Reinhard Graf von Hanau von 1719 August 31 die Grenze zwischen den Herrschaften Fulda und den hanauischen Ämtern Steinau, Schlüchtern und Brandenstein, basierend auf früheren Vergleichen und unter Mithilfe von Grenzzeugen zur Gänze neu begangen worden. Dabei sind verlorene oder versetzte Grenzsteine wieder erneuert und ersetzt sowie, wo nötig, neue Steine gesetzt worden. Um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden, ist zudem der komplette Grenzverlauf neu beschrieben worden. Die Grenzbegehung und Steinsetzung ist vom fuldischen Hof- und Regierungsrat, Christoph Ignaz Gerlach, und vom hanauischen Regierungsrat und Amtmann, Karl Balthasar König, als den dazu bevollmächtigten Kommissaren durchgeführt worden. Nach einer ersten Zusammenkunft hat man mit der Grenzbegehung bei den so genannten alten Schlägen begonnen. Anwesend sind dabei neben den genannten Kommissaren der fuldische Oberjäger Dietrich (Diederich) Anton Hoffs, Amtsvogt Braun aus Uerzell, der hanauische Amtmann Eyfried zu Steinau an der Straße und Oberförster Wagener zusammen mit einigen Forstbediensteten gewesen. Außerdem haben immer wieder Bürger und Nachbarn aus verschiedenen Orten an der Grenzbegehung teilgenommen, sobald ihre Städte und Gemeinden von diesem Grenzgang berührt gewesen sind. Es folgt eine genaue Beschreibung der insgesamt 184 Steine entlang der Grenze zwischen den Herrschaften Fulda und Hanau [S. 9 unten - S. 38]. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung (C. I. Gerlach, C. B. König). Die Auflistung der Grenzsteine und die Beschreibung der Grenzbegehung ist von den beiden Kommissaren unterschrieben und besiegelt worden. Der Grenzrezess ist in zweifacher Form für beide Herrschaften ausgefertigt worden. - Abt Konstantin und Johann Reinhard Graf von Hanau bekunden für sich und ihre Nachfolger, dass sie den zwischen ihren bevollmächtigten Kommissaren aufgerichteten und unterfertigten Grenzrezess im Original und als Abschrift für ihre Archive erhalten haben. Sie haben die Gültigkeit des nun festgesetzten Grenzverlaufs bestätigt und sich gegenseitig versichert, dass sie Veränderungen der jetzigen Grenze nicht dulden werden. Ankündigung der Siegel. Der vorliegende Grenzrezess ist in zweifacher Form ausgefertigt worden. Handlungsorte: Fulda und Hanau. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, 4. und 5. Seite, 6. und 7. Seite, 8. und 9. Seite, 10. und 11. Seite, 12. und 13. Seite, 14. und 15. Seite, 16. und 17. Seite, 18. und 19. Seite, 20. und 21. Seite, 22. und 23. Seite, 24. und 25. Seite, 26. und 27. Seite, 28. und 29. Seite, 30. und 31. Seite, 32. und 33. Seite, 34. und 35. Seite, 36. und 37. Seite, 38. und 39. Seite, Rückseite; Siegel: 1. Lacksiegel, 2. Lacksiegel). - Benedikt von Rosenbusch, Dekan, und der ganze Konvent des Klosters Fulda haben den vorliegenden Grenzrezess nach vorheriger Begutachtung 1720 Mai 18 in allen seinen Punkten bestätigt. Ankündigung des Geschäftssiegels. Handlungsort: Fulda. (So geschehen Fuld den 18ten Maii 1720). (siehe Abbildungen: 38. und 39. Seite; Siegel: Papiersiegel)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Constantinus / princeps abbas manu propria, Johann Reinhard / von Hanau)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Konstantin, Johann Reinhard Graf von Hanau
Vermerke (Urkunde): Siegler: Konvent des Klosters
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 445, f. 197v-211v
Der in der Urkunde erwähnte Vertrag zwischen Abt Konstantin und Johann Reinhard Graf von Hanau von 1719 August 31 ist nicht erhalten.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.