Rolf von Sechtem (Seichteym), Hermann Roytkanne und alle anderen Schöffen zu Bonn bekunden, dass vor ihnen die Bonner Bürger Johann von Kleve (Cleue) und seine Ehefrau Jutta sowie Peter von Olmissen (Olmentzem) und seine Ehefrau Nese bekannt haben, dass sie eine Erbjahrrente von 9 Mark Pfenniggeld Kölner Pagaments, zahlbar am Martinstag [11. November] aus Haus und Hof der Else Siboden in der Straße zur Remigiuskirche in Bonn hin zwischen dem Schöffen Gobel Roysgin und dem Bürger Peter Naubeiach, an Ludwig, Beseher des Rheinzolls zu Bonn, und seine Ehefrau Metze, Bonner Bürger, für eine ihnen bezahlte Geldsumme, über die sie den Käufern vor den Schöffen quittiert haben, verkauft haben. Die Verkäufer haben auf die Rente mit Mund, Halm und Hand zu Händen der Käufer vor den Schöffen und im Beisein der Nese, Kämmererin des Gotteshauses zu Dietkirchen (Deyt-) bei Bonn, der Lehnfrau dieses Erbes, verzichtet. In die Kammer dieses Gotteshauses zahlt man jährlich am Martinstag 8 Pfennige kölnisch Zins von dem genannten Pfenniggeld. - Rolf und Hermann kündigen ihre Siegel an. Gegeven 1370 des veirtzeendages in dem bramunde.