Schiedsspruch zwischen dem Deutschen Haus zu Virnsperg und der Stadt Windssheim wegen umgefallener und abgehauener Hölzer am Schußbach: Dadurch wird in Ergänzung des auf die Vergangenheit bezüglichen Spruchs vom selben Tage für die Zukunft bestimmt, daß die auf der Untermark stehenden Bäume der beiden Parteien gleichheitlich gehören, ebenso die Fravel und Strafen beiden zustehen, zufällig nach außen stürzende Stämme dem Stammherrn allein, auf dessen Grund sie fallen, gehören, die Bäume und Marksteine durch Kreuze gekennzeichnet werden und der auf den Grund des Steffan Fratz zu Mertzbach gefallene Baum diesem belassen werden soll. - Komtur: Herr Philips von Altdorff genannt Wolschlager, zugleich Komtur zu Oetingen. - Schiedsrichter: Herr Hans Jorg von Schonborrn, Johanniterkomtur zu Rottenburg auf der Thauber und zu Wormbs; Balthasar von Seckhendorf zu Obernzen, Amtmann zu Rott; Herr Niclaus Kissner, der Rechte Doktor.
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Schiedsspruch zwischen dem Deutschen Haus zu Virnsperg und der Stadt Windssheim wegen umgefallener und abgehauener Hölzer am Schußbach: Dadurch wird in Ergänzung des auf die Vergangenheit bezüglichen Spruchs vom selben Tage für die Zukunft bestimmt, daß die auf der Untermark stehenden Bäume der beiden Parteien gleichheitlich gehören, ebenso die Fravel und Strafen beiden zustehen, zufällig nach außen stürzende Stämme dem Stammherrn allein, auf dessen Grund sie fallen, gehören, die Bäume und Marksteine durch Kreuze gekennzeichnet werden und der auf den Grund des Steffan Fratz zu Mertzbach gefallene Baum diesem belassen werden soll. - Komtur: Herr Philips von Altdorff genannt Wolschlager, zugleich Komtur zu Oetingen. - Schiedsrichter: Herr Hans Jorg von Schonborrn, Johanniterkomtur zu Rottenburg auf der Thauber und zu Wormbs; Balthasar von Seckhendorf zu Obernzen, Amtmann zu Rott; Herr Niclaus Kissner, der Rechte Doktor.
Ritterorden, Urkunden 5562
Zusatzklassifikation: Schiedsspruch
Ritterorden, Urkunden
Ritterorden, Urkunden >> Ritterorden, Urkunden >> 16. Kommende Virnsberg
1564 Juli 14
Papier
Urkunden
ger
Ausstellungsort: Virnsberg
Originaldatierung: Actum zu Virnsperg Freitags nach Kilianj 1564.
Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: Ausf. Pap. mit 4 Petschaften und den Unterschriften der drei letzten Schiedsrichter. Blattzahl: 2
Originaldatierung: Actum zu Virnsperg Freitags nach Kilianj 1564.
Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: Ausf. Pap. mit 4 Petschaften und den Unterschriften der drei letzten Schiedsrichter. Blattzahl: 2
Fratz, Steffan
Altdorf genannt Wollschläger, Philipp v. (Komtur zu Virnsberg und Oettingen)
Schonborrn, Johann Jorg v.
Kissner, Niclaus Dr. jur.
Virnsberg (Gde. Flachslanden, Lkr. Ansbach), Deutsches Haus
Windsheim (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim), Stadt
Merzbach (Gde. Trautskirchen, Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim)
Virnsberg (Gde. Flachslanden, Lkr. Ansbach), Komtur
Oettingen i. Bay. (Lkr. Donau-Ries), Komtur
Rothenburg ob der Tauber (Lkr. Ansbach), Johanniterkomtur
Worms, Johanniterkomtur
Obernzenn (Lkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim), Schiedsrichter
Roth (Lkr. Roth), Amtmann
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 11:49 MESZ
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