König Maximilian I. macht den königlichen Anteil am Zoll zu Mainz, der ihm und dem Reich unmittelbar zugehört, zu einem Lehen und verleiht ihn an Graf Adolf III. zu Nassau, seinen Rat und Statthalter zu Geldern und Zutphen, und dessen Leibes- und Lehenserben in absteigenden Linien. Dies geschieht mit Rat der Kurfürsten auf dem Reichstag zu Freiburg angesichts von Adolfs treuen Diensten gegenüber dem König, dem Reich und den Häusern Österreich und Burgund, die er mit seinem Leib und Gut in Kriegen, am Hof und auf andere Weise erwiesen hat. Sollten seine Leibes- und Lehenserben aussterben, soll das Lehen auf Adolfs Bruder, Graf Philipp zu Nassau, Kammerrat Maximilians, und dessen Leibes- und Lehenserben übergehen. Die Verleihung soll Rechte und Gerechtigkeiten anderer nicht berühren. Adolf hat persönlich dafür dem König und Reich Treue, Gehorsam und Verbundenheit geschworen und so zu dienen und zu handeln, wie es sich aufgrund solcher Lehen gebührt.