Schuldig oder unschuldig - Der Fall des Häftlings Harry Wörz
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 3/004 D013125/104
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 3/004 Hörfunksendungen des SWR aus dem Jahre 2001
Hörfunksendungen des SWR aus dem Jahre 2001 >> September 2001
30. September 2001
1998 hat das Landgericht Karlsruhe den heute 35-jährigen Harry Wörz aus Gräfenhausen, aufgrund von Indizien zu 11 Jahren Haft verurteilt, weil er seine frühere Ehefrau in ihrer Wohnung überfallen und fast getötet haben soll. Im vergangenen Jahr versuchten die Eltern des Opfers 300.000 Mark Schmerzensgeld für die Pflege der schwerbehinderten Frau einzuklagen. Aber die Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe schmetterte die Klage ab - die Schuld des 35-Jährigen aus Birkenfeld sei nicht zu beweisen. Daraufhin hatte seine Verteidigung neuen Mut geschöpft und eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens angestrengt. Eine solche Wiederaufnahme ist allerdings schwer zu erreichen und gelingt äußerst selten, da der Antrag neue Beweise vorbringen muss, die im ersten Verfahren nicht bekannt waren.
SWR1 Thema heute: Baden-Württemberg geht auf die Widersprüche in dem Verfahren ein und schildert die große Unterstützung, die harry Wörz von seinen Freunden und seiner Kirchengemeinde erfährt.
SWR1 Thema heute: Baden-Württemberg geht auf die Widersprüche in dem Verfahren ein und schildert die große Unterstützung, die harry Wörz von seinen Freunden und seiner Kirchengemeinde erfährt.
0:25:00; 0'25
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Thema heute: Baden-Württemberg
Gorka, Hubert; Rechtsanwalt
Knopp, Peter
Kröger, Guido
Künzle, Hans-Martin
Zipse, Tanja
Gräfenhausen : Birkenfeld PF
Kriminalität
Mensch: Schuld
Mensch: Unschuld
Polizei
Prozess: Urteil
Rechtswesen: Landgericht Karlsruhe
Strafverfolgung
Strafvollzug: Häftling
Tod: Mord
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:20 MEZ
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