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Verordnung: Um die angeordnete Erhöhung des Amtsgehaltes [der Landräte] ordnungsgemäß durchführen zu können, sind Originale oder beglaubigte Abschriften der ersten Staatseinstellung der betreffenden Person einzusenden
Verordnung: Um die angeordnete Erhöhung des Amtsgehaltes [der Landräte] ordnungsgemäß durchführen zu können, sind Originale oder beglaubigte Abschriften der ersten Staatseinstellung der betreffenden Person einzusenden
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> E Einteilung, Verwaltung und Personal der Ämter und Kreise
Gießen, 1822 Juni 15
Sachakte
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.