Verordnung betreffend die Rechtssache des Hessischen Kameralfiskus, Kläger, gegen die Erben des Hofrats Hesse, Beklagte, wegen Kollateralsteuer, nun betreffend die Kostenfreiheit: In gerichtlichen Requisitionssachen Hessischer und Königlich Hannoverischer Behörden ist genauso zu verfahren, wie die Gegenseite es tut (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)