Bernd van dem Nyenhaus gen. von der Leyen und seine Frau Margarete von Etwich machen bekannt, für sich und ihre Erben sowie für Bernds ehelichen Sohn Evert von der Leyen, daß sie zur Tilgung ihrer Schulden an den Bürger zu Essen Heinrich Kroesen und dessen beide Söhne Johann und Heinrich verkauft haben das Gut Molendick (-dyck) mit dem zugehörigen Busch sowie Klein-Barnscheid mit Wasser, Weide, Wiese, Torf, Zweig, Busch, Holz und Feld, los, ledig und unbeschwert mit Ausnahme des Guts Roßkotten, des Zehnten von Molendick und Reeckmans Rotten. Wenn auf dem Molendick Eckern wachsen, kann Bernd zwei Schweine eintreiben. Von Klein-Barnscheid sind die Nikolauskapelle zu Werden sechs Weißpfennige und auf die Brücke zu Werden 1/2 Mark zu zahlen. Bei Molendick handelt es sich um ein Dienstmanns-, bei Klein-Barnscheid um ein Zinsgut des Abts Antonius. Die Verkäufer haben deshalb den genannten Besitz Heinrich Kroesen in Gegenwart des Abts und seiner Lehnsleute Jaspar von Gummersbach und Eberhard Wittenhorst aufgelassen sowie mit Hand, Halm und Mund übergeben. Zur größeren Sicherheit ist die Auflassung ebenfalls vor dem Richter Hermann Hoeffken und den Schöffen des Gerichts Werden Eberhard Wittenhorst, Johann von der Lippe und Johann v. Holthusen vorgenommen worden. Die Verkäufer haben rechte Währschaft gelobt und werden Evert, wenn er volljährig geworden ist, zum Verzicht veranlassen. Sie haben all ihr Gut im Stift Essen und im Amt Bochum zum Pfand gesetzt. - Es siegelt der Aussteller, der Abt, Hermann Hoeffken und die Schöffen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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