Search results
  • 10 of 36

Gemeiner Bescheid: Seit kurzem wird die Feststellung gemacht, dass Hofgerichts-Advokaten bei Appellationsanträgen den erforderlichen Bescheid entweder gar nicht oder unbeglaubigt dem Antrag beifügen. Das ist in Zukunft bei Strafe verboten

Show full title
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Data provider's object view
Loading...