Die Räte des Grafen Ludwig I. von Württemberg (Wirtemberg), Ritter Hermann von Sachsenheim, Hofmeister, Wilhelm Truchsess von Stetten und Stefan von Emershofen, vergleichen den Abt Heinrich von Hailfingen (Halfingen) und den Konvent von Bebenhausen mit der Stadt Tübingen dahin, dass das Kloster von seinen Weingärten und Vorlehen in Tübingen (Tüwingen) keine Steuern an die Stadt zu zahlen hat, wohl aber seine Lehensleute. Die Tübinger haben an das Kloster den Zehnten zu entrichten und des Klosters Zins- und Teilweingärten dürfen von den Lehensleuten nicht ohne sein Wissen und Wollen verkauft oder höher verlehnt werden.
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Die Räte des Grafen Ludwig I. von Württemberg (Wirtemberg), Ritter Hermann von Sachsenheim, Hofmeister, Wilhelm Truchsess von Stetten und Stefan von Emershofen, vergleichen den Abt Heinrich von Hailfingen (Halfingen) und den Konvent von Bebenhausen mit der Stadt Tübingen dahin, dass das Kloster von seinen Weingärten und Vorlehen in Tübingen (Tüwingen) keine Steuern an die Stadt zu zahlen hat, wohl aber seine Lehensleute. Die Tübinger haben an das Kloster den Zehnten zu entrichten und des Klosters Zins- und Teilweingärten dürfen von den Lehensleuten nicht ohne sein Wissen und Wollen verkauft oder höher verlehnt werden.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 474 U 2117
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 474 Bebenhausen
Bebenhausen >> Besonderer Teil >> Tübingen
1428 Januar 3 (Samstag vor dem hailigen obersten tag zu wihennachten zu latin genannt epyphania Domini)
2 Blatt, 22,1 x 31,4 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Schaden: im Längsfalz gerissen
Aussteller: Württemberg, Rat
Siegler: Sachsenheim, Hermann von; Hofmeister; Stetten, Wilhelm Truchsess von; Emershofen, Stefan von
Überlieferungsart: Abschrift
Vermerke: unbeglaubigte Abschrift
Aussteller: Württemberg, Rat
Siegler: Sachsenheim, Hermann von; Hofmeister; Stetten, Wilhelm Truchsess von; Emershofen, Stefan von
Überlieferungsart: Abschrift
Vermerke: unbeglaubigte Abschrift
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:22 MEZ
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