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Abt Antonius von Mainz, der Prior und der Konvent des Klosters Arnsburg bekunden, dass sie dem Johann Heinrich Porth, dem Johann Porth, dem Klemen...
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Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim >> 11 1701-1750
1742 Februar 22, Arnsburg
Ausf., Papier, aufgedr. Sg. unter Papier gut erh.
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Abt Antonius von Mainz, der Prior und der Konvent des Klosters Arnsburg bekunden, dass sie dem Johann Heinrich Porth, dem Johann Porth, dem Klemenz Kaspari, Wilhelm, Johann und Jakob Müller gegen einen jährlichen Zins von 63 Achtel Korn und 15 Achtel Hafer ihre beiden freien geistlichen Höfe zu Arnsburg in Erbbestand gegeben habe
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller (Kontra-Sg. der Abtei)