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Hofmartin von Ötlingen, zu Kirchheim im Turm gelegen, weil er einen älteren "abschid", den zu halten er vor dem Kanzler und etlichen Räten mit handgebenden Treuen gelobt hatte, und demgemäß er verpflichtet gewesen wäre, keine verdächtigen Frauen und Häuser mehr zu besuchen, seiner Frau Dorothea Mayerin wieder ehelich beizuwohnen und sie ehrbar und redlich zu behandeln, in jeder Hinsicht gebrochen hatte, jedoch auf Fürbitte unter der Bedingung freigel., daß er den genannten Abschied einhält, alle ehebrecherischen Handlungen unterläßt, weder sich selbst noch sein Hab und Gut aus dem Fürstentum verändert, verpflichtet sich, dies alles zu halten, und schwört Ü.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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