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Anweisung: Es wird Klage geführt, dass entgegen der fürstlichen Verordnung bei Militär-Personen außer der Kanzleigebühr die unentgeltliche Ausstellung von Dispensations-Papieren nicht eingehalten wird. Es ist in Zukunft genau nach der Verordnung zu verfahren (Bestätigungsschreiben in dieser Angelegenheit vom 5., 12. und 23. Juli 1786 liegen bei)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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