Pfalzgraf Philipp Wilhelm belehnt seinen Erbkämmerer Johann Bernhard Freiherrn v. d. Bongart und dessen Erben mit der Jurisdiktion in Civil- und gemeinen Malefitz-Sachen der Dörfer Paffendorf und Glesch außerhalb der Adtlichen Sytz, so unter solche Jurisdiktion nicht begriffen sein sollen. Zeugen: Heinrich Wilhelm Freiherr von Leerodt und Matthias Sandt. Als Bevollmächtigter Bongarts empfängt Dr. jur. Johan Michael Hertmanni die Belehnung und stellt den Lehnsrevers aus.