Laurentz Arnolt, Bürger zu Villingen, als Lehenrichter und Anwalt des Grafen Eberhard von Lupfen, Landgraf zu Stühlingen, und ein Lehensgericht, bestehend aus Heinrich von Almshoven (Allmendshofen bei Donaueschingen) zu der Newenbrug, Hans Pfuser aus Norstetten d. Ä., Heinrich von Almshoven zu Ymadingen (Immendingen), Conrat von Witingen (Weitingen), Dietrich Haugk, Hans Boller, Hans von Haimertingen d. J., Hans Stähely, Conrat Haugk, Hans Wälsinger, Heinrich Cantzler, Conrat Stöckly, Hans Mayer von Gelstorff und Hans Diettinger, weisen die Klage des Hans Mayer von Elnbogen, genannt Kopp, gegen Jörg von Gippichen (abg. bei Wolfach), dass er von diesem im Besitz seiner angeblich von seinem Vetter Hennsly Mayer geerbten und vom Grafen von Lupfen zu Lehen empfangenen Höfe und Güter zu Marschalkenzimmern geirrt werde, ab, nachdem der Beklagte sowohl den mit seinem Bruder Dietrich gemachten und vom Hofgericht zu Rottweil bestätigten Kauf der besagten Güter von Hennsly Mayer, wie auch die Belehnung mit denselben durch Graf Eberhard von Lupfen durch Vorlage von Kauf- und Lehenbrief beweisen konnte.
Vollständigen Titel anzeigen
Laurentz Arnolt, Bürger zu Villingen, als Lehenrichter und Anwalt des Grafen Eberhard von Lupfen, Landgraf zu Stühlingen, und ein Lehensgericht, bestehend aus Heinrich von Almshoven (Allmendshofen bei Donaueschingen) zu der Newenbrug, Hans Pfuser aus Norstetten d. Ä., Heinrich von Almshoven zu Ymadingen (Immendingen), Conrat von Witingen (Weitingen), Dietrich Haugk, Hans Boller, Hans von Haimertingen d. J., Hans Stähely, Conrat Haugk, Hans Wälsinger, Heinrich Cantzler, Conrat Stöckly, Hans Mayer von Gelstorff und Hans Diettinger, weisen die Klage des Hans Mayer von Elnbogen, genannt Kopp, gegen Jörg von Gippichen (abg. bei Wolfach), dass er von diesem im Besitz seiner angeblich von seinem Vetter Hennsly Mayer geerbten und vom Grafen von Lupfen zu Lehen empfangenen Höfe und Güter zu Marschalkenzimmern geirrt werde, ab, nachdem der Beklagte sowohl den mit seinem Bruder Dietrich gemachten und vom Hofgericht zu Rottweil bestätigten Kauf der besagten Güter von Hennsly Mayer, wie auch die Belehnung mit denselben durch Graf Eberhard von Lupfen durch Vorlage von Kauf- und Lehenbrief beweisen konnte.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 337 U 7 b
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 337 Dornhan W
Dornhan W >> 1. Urkunden >> 1.2 Marschalkenzimmern
1448 April 26 (Freitag nach St. Georg)
Urkunden
Siegler: 1.) Laurentz Arnolt; 2.) Hans Pfuser; 3.) Dietrich Haugk
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 3 Siegel, 2. beschädigt, 3. abgegangen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 3 Siegel, 2. beschädigt, 3. abgegangen
Almshoven zu der Newenburg, Heinrich von
Almshoven zu Immendingen, Heinrich von
Arnolt, Laurentz
Boller, Hans
Diettinger, Hans
Elnbogen, Hans Mayer von; genannt Kopp
Gelstorff, Hans Mayer von
Gippichen, Jörg von
Haimertingen, Hans von
Kantzler, Heinrich; Bürger und Schultheiß zu Rottweil
Lupfen, Eberhard von; Graf
Mayer, Hensli
Pfuser, Hans
Stähely, Hans
Stöckly, Conrat
Wälsinger, Hans
Weitingen, Konrad von; Ritter
Rottweil RW; Hofgericht
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:27 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
- Altwürttembergisches Archiv (Tektonik)
- Topographische Auslesebestände und Bezirksbehörden (Tektonik)
- Oberämter, Kellereien und Geistliche Verwaltungen (Tektonik)
- Altensteig - Güglingen (Tektonik)
- Dornhan W (Bestand)
- 1. Urkunden (Gliederung)
- 1.2 Marschalkenzimmern (Gliederung)