Jörg Walter, B. zu Stuttgart, daselbst gef., weil er über die Gefangennahme und Landesverweisung des Dr. Mantel (Manttel), der wegen ketzerischer Lehren und Predigten von der Obrigkeit festgenommen und ausgewiesen worden war, Mißfallen gezeigt, sich darüber mit Endris Kisling und dem Mönch Jörg Bentz beredet und dadurch gegen die Obrigkeit vergangen hatte, jedoch auf Fürsprache der Hzn. Elisabeth von Württemberg der verwirkten Rechtsstrafe entledigt und freigel., schwört U. und gelobt, sich fortan wohl zu verhalten.