Albrecht der Hauck, Abt des Gotteshauses zu Ellwangen, Konrad Hauck, Konventbruder daselbst, Liutpolt und Herdegen die Haucken Gebrüder verzichten, nachdem sie in einer Streitigkeit mit Priorin und Konvent zu Gotteszell und namentlich ihrer Schwestertochter Ann von Seldeneck wegen der von ihrer verstorbenen Mutter Adelheid von Rechberg dem genannten Kloster geschenkten Güter zu Beuren vor dem Gericht zu Heubach und Gmünd gestanden sind und von letzterem ein Vergleich zustande gebracht worden ist, auf alle diese Güter.
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Albrecht der Hauck, Abt des Gotteshauses zu Ellwangen, Konrad Hauck, Konventbruder daselbst, Liutpolt und Herdegen die Haucken Gebrüder verzichten, nachdem sie in einer Streitigkeit mit Priorin und Konvent zu Gotteszell und namentlich ihrer Schwestertochter Ann von Seldeneck wegen der von ihrer verstorbenen Mutter Adelheid von Rechberg dem genannten Kloster geschenkten Güter zu Beuren vor dem Gericht zu Heubach und Gmünd gestanden sind und von letzterem ein Vergleich zustande gebracht worden ist, auf alle diese Güter.
Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 177 S U 1130
B 177 S Bü 307
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 177 S Schwäbisch Gmünd, Reichsstadt
Schwäbisch Gmünd, Reichsstadt >> 19. Einzelne Orte >> 19.10 Beuren in den Bergen
1383 Juni 5 (Bonifacius)
Urkunden
Aussteller: Albrecht der Hauck, Abt des Gotteshauses zu Ellwangen, Konrad Hauck, Konventbruder, Liutpolt und Herdegen die Haucken Gebrüder
Siegler: Albrecht der Hauck, Abt des Gotteshauses zu Ellwangen; Liutpolt der Hauck, Konventbruder zu Ellwangen; Herdegen der Hauck; Eberhard Vener, Richter und Bürger zu Gmünd; Konrad Feierabend (Virnabend), Richter und Bürger zu Gmünd
Überlieferungsart: Abschrift
Siegler: Albrecht der Hauck, Abt des Gotteshauses zu Ellwangen; Liutpolt der Hauck, Konventbruder zu Ellwangen; Herdegen der Hauck; Eberhard Vener, Richter und Bürger zu Gmünd; Konrad Feierabend (Virnabend), Richter und Bürger zu Gmünd
Überlieferungsart: Abschrift
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:29 MEZ
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