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Sondergeschütze Kraftfahrzeuge für Feldjäger im Personenschutz.- Grundsätzliche Regelungen, u.a. Verzicht auf Begleitung gefährdeter Bundeswehrangehöriger durch Personenschutzkommandos der Feldjäger in ungeschützten Kfz
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Sondergeschütze Kraftfahrzeuge für Feldjäger im Personenschutz.- Grundsätzliche Regelungen, u.a. Verzicht auf Begleitung gefährdeter Bundeswehrangehöriger durch Personenschutzkommandos der Feldjäger in ungeschützten Kfz
BArch BW 2 Bundesministerium der Verteidigung.- Generalinspekteur und Führungsstab der Streitkräfte
Bundesministerium der Verteidigung.- Generalinspekteur und Führungsstab der Streitkräfte >> BW 2 Generalinspekteur und Führungsstab Streitkräfte >> Sicherheit
1987-1992
Führungsstab der Streitkräfte (Fü S), 1955-
Aktenführende Organisationseinheit: Fü S II 2