Wilhelm Quadt von Wickrath, Herr zu Großbüllesheim, und seine Frau Barbara von Flodrop geloben ihrer Schwägerin Gertrud Hoen von Heimbach zu Lövenich, Witwe des Adolf Quadt von Landskron, Zahlung der gebührenden Zinsen gemäß des Vertrages, der zwischen ihr und Bernardt Quadt von Landskron zu Flamersheim, Herrn zu Tomberg und Oberwinter, am 6. April 1590 zu Rheinbach abgeschlossen wurde. Mit den Eheleuten unterschreiben: Brempt d. Ältere, Wilhelm von Goltsteyn und Wilhelm von Hatzfeldt.