Konrad Wilhelm von und zu Wernau, Großeuslingen (?), Ober- und Unterdettingen, Kapitular und Domherr der kaiserlichen und fürstlichen Stifter Bamberg und Würzburg, verleiht als Erblehen an Jakob Khüene, wohnhaft zu Horb, das Fischwasser im Neckar zu Ihlingen von der Ihlinger bis zur Dietfurter Furt, welches vorher Hans Khüene (Jakob Khüenes Vater) und davor Martin und Hans die Khüene von Georg Ludwig von Wernau (Vater des Konrad Wilhelm) und zuvor von Diem von Dettingen als Erblehen hatten. Der Belehnte muß jeden Freitag Fische um ein Drittel mehr wert als 1 Schilling geben und in der Fastenzeit Fische im Wert von 3 Schilling: am Montag, Mittwoch und Freitag je für 1 Schilling, dazu jährlich an Martini einen großen Dienst Fische, d. h. um ein Drittel besser als 5 Tübinger Schilling, auch zum heiligen Abend zu Weihnachten, am Aschermittwoch und auf den heiligen Palmtag einen großen Dienst Fische. Die Fische sind gen Dettingen zu liefern. Wenn der Aussteller die Fische nicht nehmen will, sind für jeden kleinen Dienst Fische 18 Schilling und für jeden großen Dienst 12 Schilling Heller gen Dettingen zu entrichten laut einem Reversbrief, den Hans Madler dem Heinrich von Dettingen 1445 März 20 (Palmabend) gegeben hat. Wenn Jakob Khüene oder dessen Erben das Fischwasser verkaufen, sollen sie einen geeigneten Fischer als Nachfolger präsentieren. Jeder Inhaber des Lehens muß es instandhalten und darf es ohne Wissen des Ausstellers nicht beschweren. Jakob Khüene erhält auf seine Bitte die Erlaubnis, statt der wöchentlichen und großen Dienste Fische jährlich eine Geldsumme von 6 Gulden zu geben, wie es auch vorher geschehen ist. Bei Übernahme und Aufgabe des Lehens ist je ein großer Dienst Fische zu geben

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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