Hauprecht Humpis von Waltrams beurkundet, dass sich Barbara Kränkel zu "Reinprechts" [oder Remprechts], eheliche Tochter des Joachim Kränkel und der bereits verstorbenen Barbara Mayer, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, die empfangen zu haben er hiermit bestätigt, von seiner Leibherrschaft losgekauft hat. Deshalb entbindet der Aussteller genannte Barbara von ihrem Eid, spricht sie von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verzichtet auch namens seiner Erben auf sein bisheriges Eigentum und die daraus erfließenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen, garantiert, die Freigelassene künftig von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, und stellt ihr frei, von jetzt an "in des hailigen reichs, auch der fürsten vnd herren stett [zu] ziehen, oder auf dem landt ir wonung vnd wesen [zu] haben, wie ir füegt vnd eben ist", wobei sie von seiner oder seiner Erben Seite keine Behinderung befürchten müssen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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