Mainz, 1606.02.27. (Richter Adam Ebersheim). Die B. Wilhelm Klein, Bäcker, für sich und seine Frau, Philipp Dornberger, Leiendecker, und Martin Zweibrücker, Krämer, beide als Vormünder der nachgelassenen Kinder Paul Mehrings, haben sich mit Kaspar Lisch von Königstädten, Hans Löhr und Andreas Vogel, beide von Nauheim, für sich und Heinrich Heußer von Delkenheim, als Erben des B. und Garkochs Hans Vogel, am 31.3.1604 dahin verglichen: 140 fl. und das auf 53 fl. Albus geschätzte Silberwerk, das Leschenbrandts Ww. pfandweise innegehabt hat und das Paul Mehring ausgelöst, im ganzen also 193 fl. 15 Albus, ist in Schwertteil (129 fl. 2 Albus) und Rockenteil (64 fl. 13 Albus) geteilt worden. Da aber die Schwertteilserben Ludwig Kaul von Königstädten 7 fl. 16 Albus und dem Paul Mering 45 fl. 8 Albus schuldig geblieben sind und Paul Mehring an Lohn des Prokurators der Schwertteilserben und an Wein 9 fl. 7 Albus bezahlt hat, bleibt den Schwertteilserben noch 66 fl. 19 Albus gut. Die genannten Vormünder der Kinder Paul Mehrings zahlen nun zum Abstand dieser Forderung auf Jakobi 50 fl. sowie alle ausständigen Kosten an das Gericht und an Ludwig Kaul in Höhe von 11 fl. 12 Albus. Den zehnten Pfennig Nachsteuer haben die Schwertteilserben allein zu entrichten. Was an fast verlorener Schuld bei Andreas Geilman, Sackträger, noch einzubringen ist, gebührt den Schwertteilserben. Z.: Paul Bedtwießer, Michael Geiher, Wagner, und Rudolf Kercher.

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