Rittersteueramt Burghausen (Bestand)
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StAM, Rittersteueramt Burghausen
Staatsarchiv München (Archivtektonik) >> I. Altbestände (Territorien und Institutionen des Alten Reichs) >> Rentmeisteramtsbezirk Burghausen
1653-1806
Rittersteueramt Burghausen: Die bayerischen Landstände, zu welchen neben den Prälaten, Städten und Märkten auch die Ritter zählten, hatten ursprünglich das theoretische Privileg, von der Landsteuer befreit zu sein. In der frühen Neuzeit wurden sie jedoch zur Zahlung einer freiwilligen Abgabe angehalten, die sich bis ins 18. Jahrhundert faktisch zu einer Pflichtabgabe entwickelt hatte, die als "Standsteuer" oder "Standanlage" bezeichnet wurde und bis zur Auflösung der Stände im Jahr 1808 eingezogen wurden.
Die Ritter hatten ebenso wie die anderen Landstände das Recht, die Abgaben, die von ihren Standesgenossen erhoben wurden, selbst zu verwalten. Daher wurde hierfür im Rentamt Burghausen ebenso wie auch in den anderen drei bayerischen Rentämtern ein Rittersteueramt eingerichtet, das in Burghausen erstmals 1588 belegt ist und jeweils durch einen Älteren und einen Jüngeren Rittersteuerer, die aus dem Ritterstand gewählt wurden, gemeinsam geführt wurde. Während die Rittersteuerer für die Richtigkeit der Rittersteuerrechnung verantwortlich waren und lediglich an festgesetzten Steuereinnahmetagen in Erscheinung traten und später die Revision der Jahresrechnungen, die sie zu unterzeichnen hatten, übernahmen, wurde die eigentliche Verwaltungsarbeit, welche die Ausschreibung der Rittersteuern im Rentamt und die Rechnungslegung umfasste, von den Rittersteuerschreibern ausgeführt, die dieses Amt zum Teil in Personalunion mit dem Landsteueramt ausübten.
Der Bestand des Rittersteueramtes Burghausen hat eine Laufzeit von 1653 bis 1806. Er enthält vor allem Originale und Rapulare (Abschriften) der Rittersteuerrechnungen der Jahre 1653 bis 1806 sowie des Weiteren Akten über Steuerfestsetzungen, Rittersteuerausschreibungen, Steuernachlässe, ausständige Steuern, Ämtervergaben, Neuzuordnungen der Hofmarken Oberbrunn und Anzing vom Rittersteueramt Landshut zum Rittersteueramt Burghausen , Verweigerung der Leistung der Rittersteuern aus der Hofmark Frauenstein durch das Herrschaftsgericht Ering nach Verlust des Innviertels an Österreich sowie allgemeine Verwaltungsakten.
Die Ritter hatten ebenso wie die anderen Landstände das Recht, die Abgaben, die von ihren Standesgenossen erhoben wurden, selbst zu verwalten. Daher wurde hierfür im Rentamt Burghausen ebenso wie auch in den anderen drei bayerischen Rentämtern ein Rittersteueramt eingerichtet, das in Burghausen erstmals 1588 belegt ist und jeweils durch einen Älteren und einen Jüngeren Rittersteuerer, die aus dem Ritterstand gewählt wurden, gemeinsam geführt wurde. Während die Rittersteuerer für die Richtigkeit der Rittersteuerrechnung verantwortlich waren und lediglich an festgesetzten Steuereinnahmetagen in Erscheinung traten und später die Revision der Jahresrechnungen, die sie zu unterzeichnen hatten, übernahmen, wurde die eigentliche Verwaltungsarbeit, welche die Ausschreibung der Rittersteuern im Rentamt und die Rechnungslegung umfasste, von den Rittersteuerschreibern ausgeführt, die dieses Amt zum Teil in Personalunion mit dem Landsteueramt ausübten.
Der Bestand des Rittersteueramtes Burghausen hat eine Laufzeit von 1653 bis 1806. Er enthält vor allem Originale und Rapulare (Abschriften) der Rittersteuerrechnungen der Jahre 1653 bis 1806 sowie des Weiteren Akten über Steuerfestsetzungen, Rittersteuerausschreibungen, Steuernachlässe, ausständige Steuern, Ämtervergaben, Neuzuordnungen der Hofmarken Oberbrunn und Anzing vom Rittersteueramt Landshut zum Rittersteueramt Burghausen , Verweigerung der Leistung der Rittersteuern aus der Hofmark Frauenstein durch das Herrschaftsgericht Ering nach Verlust des Innviertels an Österreich sowie allgemeine Verwaltungsakten.
Rittersteueramt Burghausen
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Amtsbücher, Register und Grundbücher
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
22.04.2025, 11:00 MESZ