Ratsdekret
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2617
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Allgemeines
1802 Juli 10
Regest: Der Magistrat ermahnt die Zünfte, zur Ehre Gottes und aus Liebe zur Vaterstadt am Zunftwahltag das Wahlgeschäft mit dem besten Gewissen unter Beseitigung aller Nebenabsichten zu vollziehen. Weil Ruhe und Ordnung dieses wichtige Wahlgeschäft allein beglücken kann, so hofft der Magistrat mit Zuversicht, dass diese wohlgemeinte Erinnerung die erwünschte Wirkung hervorbringen werde, den Zunftwahltag in Ruhe und Ordnung hingelegt (= zurückgelegt) zu sehen, um den allgemeinen Ruhm zu erhalten, dass diese einem Staat so wesentlichen Erfordernisse sich die Zünfte zum Gesetz gemacht haben.
Reuttlingen in senatu den 10. Juli 1802
Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Reuttlingen
Reuttlingen in senatu den 10. Juli 1802
Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Reuttlingen
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Bemerkungen: von 1. Juni 1674 Ratsprotokolle nicht mehr vorhanden
Genetisches Stadium: Kopie
Genetisches Stadium: Kopie
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ