Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
54102 Inanspruchnahme von zivilen Gebäuden und Anlagen für Besatzungszwecke: Rechtsverordnung über die Zählung der von den Besatzungsmächten in Anspruch genommenen Gebäude und Wohnungen sowie Lage der Besatzungsgeschädigten in Bayern
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
54102 Inanspruchnahme von zivilen Gebäuden und Anlagen für Besatzungszwecke: Rechtsverordnung über die Zählung der von den Besatzungsmächten in Anspruch genommenen Gebäude und Wohnungen sowie Lage der Besatzungsgeschädigten in Bayern
Bundeskanzleramt >> B 136 Bundeskanzleramt >> (5) Finanzen >> (54) Besatzungslasten >> (541) Einzelne ehemalige Besatzungslastenangelegenheiten >> (54102) Inanspruchnahme von zivilen Gebäuden und Anlagen zu Besatzungszwecken >> 54102 Inanspruchnahme von zivilen Gebäuden und Anlagen für Besatzungszwecke