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Verordnung über die Bedingungen, unter welchen eine Witwe in ein anderes Land übersiedeln kann, wenn die Kinder aus erster Ehe im hiesigen Lande bleiben wollen. Es handelt sich hier um Jakob Hombergers Witwe aus Gedern (Ausfertigung drei Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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