Stabsakademie der Bundeswehr (Bestand)
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BArch BW 8-II
call number: BW 8-II
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1958 - 1974
Geschichte des Bestandsbildners: 1958 - 1966 Vorbereitungsphase 1966 Aufstellungsbefehl 1967 Erster Lehrgang 1973 Ende der Lehrtätigkeit 1974 Endgültige Auflösung und teilweise Überführung in die Führungs akademie der Bundeswehr
Bestandsbeschreibung: Zum 01.10.1966 wurde die Aufstellung der Stabsakademie der Bundeswehr (StAkBw) in Hamburg befohlen (Aufstellungsbefehl Nr. 130 (Bw) vom 11.07.1966). Der StAkBw oblag die Aus- und Weiterbildung von Offizieren der Streitkräfte zur Vorbereitung auf ihre Verwendung als Stabsoffiziere. Dazu vermittelte die Stabsakademie als dritte und abschließende Stufe im sogenannten Dreistufenplan der Ausbildung von Berufsoffizieren, den künftigen Stabsoffizieren teilstreitkraftgemeinsam eine berufs- und verwendungsbezogene Ausbildung im Stabsakademielehrgang, der drei Monate dauerte. Im Rahmen der Ausbildung an der StAkBw wurden den zukünftigen Stabsoffizieren der Bundeswehr Kenntnisse vermittelt, die für den Dienst als Stabsoffizier unerlässlich waren. Zudem hatte die Stabsakademie die Aufgabe, verlässliche Grundlagen für die Urteilsbildung sowie Erweiterung der Urteilsfähigkeit zu vermitteln. Die Ausbildung an der Akademie sollte überdies die Methode und Systematik wissenschaftlichen Denkens und Arbeitens vertiefen. Des weiteren förderte die StAkBw die Bereitschaft zur Weiterbildung. Die dabei gesammelten Erfahrungen in der Akademieausbildung sollten ferner ausgewertet und beurteilt werden.
Voraussetzung zum Besuch der Akademie war die erfolgreiche Teilnahme am Stabsoffizier- und Auswahllehrgang der jeweiligen Teilstreitkraft. Das Lehrgangsergebnis sollte ein Teil der Voraussetzungen für die Beförderung zum Stabsoffizier sein. Der erste Stabsakademielehrgang fand im Herbst 1967 statt und dauerte drei Monate. Bis auf die teilstreitkraftspezifische Ausbildung von Heer, Luftwaffe und Marine fanden alle Lehrveranstaltungen teilstreitkraftübergreifend statt.
Dem Kommandeur der Schule unterstanden ein Stab in der üblichen Gliederung, ein Militärischer und ein Wissenschaftlicher Lehrstab sowie die Lehrgruppen A, B und C. Die Lehrgruppen waren in jeweils vier Hörsäle eingeteilt. Ferner unterstanden dem Kommandeur die Fachbibliothek und ein Rechtsberater. Der Militärische Lehrstab war für die teilstreitkraftspezifische Ausbildung zuständig und hielt ferner Vorlesungen über Landesverteidigung und Kriegsbild ab. Im Gegensatz dazu war der Wissenschaftliche Lehrstab für die wissenschaftlichen Seminare, Wahlvorlesungen mit Übungen und interdisziplinäre Praktika zuständig. Beide Lehrstäbe hielten außerdem Einzelpraktika ab.
Im Zuge der 1973 eingeleiteten Neuordnung der Ausbildung in der Bundeswehr, gingen die Aufgaben der Stabsakademie ab Januar 1974 an die Führungsakademie der Bundeswehr über. Die Stabsakademie wurde zum 15.04.1974 aufgelöst (Auflösungsbefehl Nr 3/74 (Bw) vom 05.05.1974). Die StAkBw unterstand truppendienstlich dem Bundesminister der Verteidigung.
Kommandeure:
Oberst Will, Günter 01.11.1966 - 1974
Inhaltliche Charakterisierung: Dienst- und Geschäftsbetrieb; Seminarunterlagen.
Erschließungszustand: Online-Findbuch
Zitierweise: BArch BW 8-II/...
Bestandsbeschreibung: Zum 01.10.1966 wurde die Aufstellung der Stabsakademie der Bundeswehr (StAkBw) in Hamburg befohlen (Aufstellungsbefehl Nr. 130 (Bw) vom 11.07.1966). Der StAkBw oblag die Aus- und Weiterbildung von Offizieren der Streitkräfte zur Vorbereitung auf ihre Verwendung als Stabsoffiziere. Dazu vermittelte die Stabsakademie als dritte und abschließende Stufe im sogenannten Dreistufenplan der Ausbildung von Berufsoffizieren, den künftigen Stabsoffizieren teilstreitkraftgemeinsam eine berufs- und verwendungsbezogene Ausbildung im Stabsakademielehrgang, der drei Monate dauerte. Im Rahmen der Ausbildung an der StAkBw wurden den zukünftigen Stabsoffizieren der Bundeswehr Kenntnisse vermittelt, die für den Dienst als Stabsoffizier unerlässlich waren. Zudem hatte die Stabsakademie die Aufgabe, verlässliche Grundlagen für die Urteilsbildung sowie Erweiterung der Urteilsfähigkeit zu vermitteln. Die Ausbildung an der Akademie sollte überdies die Methode und Systematik wissenschaftlichen Denkens und Arbeitens vertiefen. Des weiteren förderte die StAkBw die Bereitschaft zur Weiterbildung. Die dabei gesammelten Erfahrungen in der Akademieausbildung sollten ferner ausgewertet und beurteilt werden.
Voraussetzung zum Besuch der Akademie war die erfolgreiche Teilnahme am Stabsoffizier- und Auswahllehrgang der jeweiligen Teilstreitkraft. Das Lehrgangsergebnis sollte ein Teil der Voraussetzungen für die Beförderung zum Stabsoffizier sein. Der erste Stabsakademielehrgang fand im Herbst 1967 statt und dauerte drei Monate. Bis auf die teilstreitkraftspezifische Ausbildung von Heer, Luftwaffe und Marine fanden alle Lehrveranstaltungen teilstreitkraftübergreifend statt.
Dem Kommandeur der Schule unterstanden ein Stab in der üblichen Gliederung, ein Militärischer und ein Wissenschaftlicher Lehrstab sowie die Lehrgruppen A, B und C. Die Lehrgruppen waren in jeweils vier Hörsäle eingeteilt. Ferner unterstanden dem Kommandeur die Fachbibliothek und ein Rechtsberater. Der Militärische Lehrstab war für die teilstreitkraftspezifische Ausbildung zuständig und hielt ferner Vorlesungen über Landesverteidigung und Kriegsbild ab. Im Gegensatz dazu war der Wissenschaftliche Lehrstab für die wissenschaftlichen Seminare, Wahlvorlesungen mit Übungen und interdisziplinäre Praktika zuständig. Beide Lehrstäbe hielten außerdem Einzelpraktika ab.
Im Zuge der 1973 eingeleiteten Neuordnung der Ausbildung in der Bundeswehr, gingen die Aufgaben der Stabsakademie ab Januar 1974 an die Führungsakademie der Bundeswehr über. Die Stabsakademie wurde zum 15.04.1974 aufgelöst (Auflösungsbefehl Nr 3/74 (Bw) vom 05.05.1974). Die StAkBw unterstand truppendienstlich dem Bundesminister der Verteidigung.
Kommandeure:
Oberst Will, Günter 01.11.1966 - 1974
Inhaltliche Charakterisierung: Dienst- und Geschäftsbetrieb; Seminarunterlagen.
Erschließungszustand: Online-Findbuch
Zitierweise: BArch BW 8-II/...
Stabsakademie der Bundeswehr (StAkBw), 1966-1973
204 Aufbewahrungseinheiten; 10,8 laufende Meter
Archivbestand
deutsch
Literatur: Claus Freiherr von Rosen: Die Stabsakademie der Bundeswehr. 1. Oktober 1966-30. September 1973. Sternstunde oder nur Provisorium, 1973
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 10:58 MESZ
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