Search results
  • 14 of 149

Verordnung: Alle herumziehenden Musikanten dürfen nur die von der Polizei genehmigten und abgezeichneten Liedertexte und Bilder singen bzw. verkaufen. Außerdem müssen diese Personen ein von der Heimatgemeinde ausgestelltes Führungszeugnis besitzen. Zuwiderhandlung gegen diese Verordnung wird streng bestraft

Show full title
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Data provider's object view
Loading...