Verordnung: Alle herumziehenden Musikanten dürfen nur die von der Polizei genehmigten und abgezeichneten Liedertexte und Bilder singen bzw. verkaufen. Außerdem müssen diese Personen ein von der Heimatgemeinde ausgestelltes Führungszeugnis besitzen. Zuwiderhandlung gegen diese Verordnung wird streng bestraft