Verordnung: Die von Regierungsrat v. Bechthold beim Landrat zu Lauterbach durchgeführte Visitation hat gezeigt, dass das Edikt wegen der Übertragung der Polizei-Gerichtsbarkeit an die Gerichte nicht ordnungsgemäß eingehalten wurde (ein Überweisungsschreiben vom 28. Januar 1836 anbei)