Landratsamt Kehl (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 713/1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> Baden 1806-1945: Untere Behörden, untere Sonderbehörden >> Geschäftsbereich Ministerium des Innern >> Bezirksämter, Landratsämter
(1737-1805) 1806-1952 (1953-1969)
Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets sowie im Jahr 1803 die Erhebung zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 zum Großherzogtum. Dies machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens erforderlich. Die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte gliederten das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die standesherrlichen Ämter wurden bis 1849 aufgehoben oder in landesherrliche umgewandelt, welche durch Zusammenlegungen und Aufhebungen im Lauf des 19. und 20. Jahrhundert deutlich reduziert wurden. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung und für die staatliche Aufsicht über das Handeln der kommunalen Verwaltungen in ihrem jeweiligen Amtsbezirk zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Die Stadt Kehl gehörte seit 1808 zum französischen Kaiserreich und wurde erst 1814 an Baden zurückgegeben. Daher wurde bei der Neugliederung der Ämter 1809 Kork Sitz des Bezirksamtes, zu dem Kehl 1814 kam. Im Jahr 1881 wurde das Bezirksamt Kork schließlich in Kehl umbenannt. Die 1809 eingerichteten Bezirksämter wurden zehn Kreisen zugeteilt, als deren Exekutivorgan die Kreisdirektorien fungierten. Das Bezirksamt Kork gehörte zum Kinzigkreis. Die Verwaltungsreform des Jahres 1832 ersetzte die mittlerweile verbliebenen sechs Kreisdirektorien als Mittelbehörden durch die Kreisregierungen von vier Kreisen und teilte den Amtsbezirk Kork dem Mittelrheinkreis zu. 1864 wurden diese vier Kreise aufgelöst und die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium unterstellt. Zugleich wurde das Großherzogtum in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt, dabei kam der Amtsbezirk Kork zum Kreis Offenburg. Zur Handhabung der staatlichen Verwaltungsaufsicht wurden die Bezirksämter und Kreisverbände in vier Landeskommissärbezirke zusammengefasst. An deren Spitze stand je ein Landeskommissär mit Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern. Das Bezirksamt Kehl wurde dem Landeskommissärbezirk Freiburg zugeschlagen. Die 1864 etablierten Kreisverbände wurden 1939 aufgehoben und die Amtsbezirke wurden ab dem 1. Januar in Landkreise umbenannt. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen bestanden in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst auf das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden. Die zum 1.Januar 1973 in Kraft getretene Kreisgebietsreform in Baden-Württemberg brachte das Ende des Landkreises Kehl, dessen Städte und Gemeinden dem Ortenaukreis zugeschlagen wurden, mit Ausnahme von Lichtenau, Grauelsbaum, Muckenschopf und Scherzheim, welche zum Landkreis Rastatt kamen. Zwischen 1945 und 1951 wurde der Landkreis Kehl - aufgrund der großen Kriegszerstörungen in Kehl - von Renchen aus verwaltet. Die genannte Zusammenlegungen und Aufhebungen der Bezirksämter brachten dem Amtsbezirk Kork bzw. Kehl eine bedeutende Vergrößerung seines Zuständigkeitsbereichs. Den größten Zuwachs erhielt es 1857 als das Bezirksamt Rheinbischofsheim aufgelöst und mit Kehl vereinigt wurde, damals kamen zu den 13 Gemeinden weitere 17 hinzu. Die nun 30 Gemeinden verringerten sich auf 28 als 1910 Kehl Dorf mit Kehl Stadt vereinigt wurde und 1929 Neufreistett mit Freistett. 1936 wurden dem Bezirksamt Kehl vom Bezirksamt Offenburg die Gemeinden Altenheim, Appenweier, Urloffen, Marlen-Goldscheuer und Müllen und vom Bezirksamt Bühl die Gemeinden Renchen und Wagshurt zugeteilt, sodass der Landkreis Kehl bis zu seiner Auflösung folgende Gemeinden umfasste: Altenheim (heute Neuried), Appenweier, Auenheim (heute Kehl), Bodersweier (heute Kehl), Diersheim (heute Rheinau), Eckartsweier (heute Willstätt), Freistett (heute Rheinau), Goldscheuer (heute Kehl), Grauelsbaum (heute Lichtenau, Landkreis Rastatt), Hausgereut (heute Rheinau), Helmlingen (heute Rheinau), Hesselhurst (heute Willstätt), Hohnhurst (heute Kehl), Holzhausen (heute Rheinau), Honau (heute Rheinau), Kehl mit Sundheim, Kork (heute Kehl), Legelshurst (heute Willstätt), Leutesheim (heute Kehl), Lichtenau, Linx (heute Rheinau), Marlen (1939 zu Goldscheuer, heute Kehl), Memprechtshofen (heute Rheinau), Muckenschopf (heute Lichtenau, Landkreis Rastatt), Müllen (heute Neuried), Neumühl (heute Kehl), Odelshofen (heute Kehl), Querbach (heute Kehl), Renchen, Rheinbischofsheim (heute Rheinau), Sand (heute Willstätt), Scherzheim (heute Lichtenau, Landkreis Rastatt), Urloffen (heute Appenweier), Wagshurst (heute Achern), Willstätt und Zierolshofen (heute Kehl).
Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Kehl auf folgende Bestände: a) B 713/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /11, /12, /13, /14 b) E 23/1 c) G 14/1, /2, /3, /4 Die unter a) genannten Bestände wurden zum Bestand B 713/1 (neu) vereinigt. Dabei wurden Fremdprovenienzen mit einem Laufzeitende nach 1806 und vor 1953 entnommen und provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen. Die unter b) genannten aus Aktenablieferungen des Landratsamtes Kehl gebildeten Bestände wurden in den Bestand B 713/1 (neu) integriert. Die Akten aus den unter c) genannten Beständen wurden mit der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Kehl in B 713/1 (neu) eingearbeitet. Aus allen drei Beständegruppen wurden Akten mit Laufzeitende vor 1806 und nach 1952 separiert und zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. an das Kreisarchiv Ortenaukreis abgegeben. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 713/1 (neu). Hinweise für die Benutzung: Konkordanzen in der Druckversion des Findbuchs zu B 713/1 (neu) weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Corina Giesin, Edgar Hellwig, Annika Scheumann, Christina Röhrenbeck und Anja Steeger verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte die Unterzeichnende. Der Bestand B 713/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 2234 Faszikel und misst 21,3 lfd.m. Freiburg, Februar 2013 Anja Steeger
Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Kehl auf folgende Bestände: a) B 713/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, /9, /10, /11, /12, /13, /14 b) E 23/1 c) G 14/1, /2, /3, /4 Die unter a) genannten Bestände wurden zum Bestand B 713/1 (neu) vereinigt. Dabei wurden Fremdprovenienzen mit einem Laufzeitende nach 1806 und vor 1953 entnommen und provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen. Die unter b) genannten aus Aktenablieferungen des Landratsamtes Kehl gebildeten Bestände wurden in den Bestand B 713/1 (neu) integriert. Die Akten aus den unter c) genannten Beständen wurden mit der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Kehl in B 713/1 (neu) eingearbeitet. Aus allen drei Beständegruppen wurden Akten mit Laufzeitende vor 1806 und nach 1952 separiert und zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. an das Kreisarchiv Ortenaukreis abgegeben. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 713/1 (neu). Hinweise für die Benutzung: Konkordanzen in der Druckversion des Findbuchs zu B 713/1 (neu) weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Corina Giesin, Edgar Hellwig, Annika Scheumann, Christina Röhrenbeck und Anja Steeger verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte die Unterzeichnende. Der Bestand B 713/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 2234 Faszikel und misst 21,3 lfd.m. Freiburg, Februar 2013 Anja Steeger
1-2234
Bestand
Kehl OG; Landratsamt
Landratsamt Kehl
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:41 MEZ