Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht seinem Truchsess zu Kreuznach, Jakob Steinhauser, den "Bunenhoff" genannten Hof zu Kreuznach, gelegen zwischen dem Haus Siegfrieds von Löwenstein, des "Spanhennßen buwe hoff" und der Straße, mit Haus, Scheuern, Ställen (stellen) und allem Zugehör zu Erbe, für jährlich 28 Malter Korn Fruchtgült nach Speyrer Maß, zu geben zwischen Mariä Himmelfahrt [= 15.8.] und Mariä Geburt [= 8.9.] an den Kasten zu Kreuzberg oder den Marstall zu Heidelberg. Der Überbringer der Fruchtgült nach Heidelberg erhält dort eine Suppe und etwas zu trinken. Jakob ist zur Instandhaltung und Düngung mit Mist verpflichtet. Sollte eine Wertminderung eintreten, sollen die Güter durch die Schöffen des für die Äcker zuständigen Gerichts neu geschätzt werden. Sollte der Hof baufällig werden, dürfen Jakob und seine Erben auf die Frondienste für den Pfalzgrafen und Holz aus dessen Wäldern zurückgreifen, müssen anderweitige Kosten aber selbst tragen. Die zugehörigen Äcker werden unter Nennung von Größe und Anrainern aufgelistet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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