Schwarzach (Bestand)
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 105
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Ältere Bestände (vornehmlich aus der Zeit des Alten Reichs) >> Akten >> Kleinere geistliche Territorien >> Schwarzach, Amt und Kloster
[1275]-1827
Überlieferungsgeschichte
1802 wurde das Benediktinerkloster Schwarzach von Baden säkularisiert. Damit fand ein Streit um die Landeshoheit sein Ende, der das Verhältnis zwischen Kloster und Markgrafschaft seit dem 15. Jahrhundert wesentlich bestimmt hatte. Im vorliegenden Bestand nehmen so auch die Archivalien über diese Auseinandersetzung einen unverhältnismäßig großen Raum ein (vgl. die Rubrik Landeshoheit). Allerdings wurden die Akten des Klosterarchivs, das sich seit 1805 im Generallandesarchiv nachweisen läßt, hier mit den Akten der badischen Zentralverwaltung zu einem nicht differenzierbaren Mischbestand über Kloster und Klosteramt Schwarzach vereinigt. Wie selbstverständlich das Kloster im Kerngebiet der Markgrafschaft von badischer Seite als Territorialbesitz betrachtet wurde, läßt sich im Nachhinein daran ablesen, daß auch die Urkunden des Klosterarchivs im Generallandesarchiv keinen eigenen Bestand bilden, sondern wie die Urkunden des Klosters Gottesaue zu den badischen Urkundenbeständen genommen wurden (vgl. Bestand 37).
Bestandsgeschichte: 1802 wurde das Benediktinerkloster Schwarzach von Baden säkularisiert. Damit fand ein Streit um die Landeshoheit sein Ende, der das Verhältnis zwischen Kloster und Markgrafschaft seit dem 15. Jahrhundert wesentlich bestimmt hatte. Im vorliegenden Bestand nehmen so auch die Archivalien über diese Auseinandersetzung einen unverhältnismäßig großen Raum ein (vgl. die Rubrik Landeshoheit). Allerdings wurden die Akten des Klosterarchivs, das sich seit 1805 im Generallandesarchiv nachweisen läßt, hier mit den Akten der badischen Zentralverwaltung zu einem nicht differenzierbaren Mischbestand über Kloster und Klosteramt Schwarzach vereinigt. Wie selbstverständlich das Kloster im Kerngebiet der Markgrafschaft von badischer Seite als Territorialbesitz betrachtet wurde, läßt sich im Nachhinein daran ablesen, daß auch die Urkunden des Klosterarchivs im Generallandesarchiv keinen eigenen Bestand bilden, sondern wie die Urkunden des Klosters Gottesaue zu den badischen Urkundenbeständen genommen wurden (vgl. Bestand 37). Der Bestand 105 wurde im Jahr 1919 von Albert Krieger erschlossen. 2010 erfolgte die Konversion des analogen Findmittels durch Alfred Becher. Die Korrektur und Redaktion des Online-Findmittels besorgte Gabriele Wüst 2021. Die Schlussredaktion der Titelaufnahmen erfolgte durch René Gilbert 2023. Die Unterlagen wurden abschließend signiert und archivfachlich verpackt. Der Bestand 105 enthält insgesamt 982 Verzeichnungseinheiten und hat einen Umfang von etwa 24 laufenden Metern. Karlsruhe, im Februar 2023 Dr. René Gilbert
Literatur: Hansmartin Schwarzmaier, Schwarzach, in: Die Benediktinerklöster in Baden-Württemberg, Augsburg 1974, Sonderdruck, S. 574-588. Rainer Brüning/Gabriele Wüst (Bearb.), Die Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe, Teil 6, Bestände des Alten Reiches, insbesondere Generalakten (71-228), Stuttgart 2006, S. 207-208 Suso Gartner, Kloster Schwarzach in Rheinmünster. Studien zur Geschichte des ehemaligen Klosters Schwarzach am Rhein von den Anfängen bis zum Jahr 1600, Bühl 2012 Martin Walter (Hrsg.), Münster und Kloster Schwarzach. Geschichte, Architektur und Gegenwart, Rastatt 2016
1802 wurde das Benediktinerkloster Schwarzach von Baden säkularisiert. Damit fand ein Streit um die Landeshoheit sein Ende, der das Verhältnis zwischen Kloster und Markgrafschaft seit dem 15. Jahrhundert wesentlich bestimmt hatte. Im vorliegenden Bestand nehmen so auch die Archivalien über diese Auseinandersetzung einen unverhältnismäßig großen Raum ein (vgl. die Rubrik Landeshoheit). Allerdings wurden die Akten des Klosterarchivs, das sich seit 1805 im Generallandesarchiv nachweisen läßt, hier mit den Akten der badischen Zentralverwaltung zu einem nicht differenzierbaren Mischbestand über Kloster und Klosteramt Schwarzach vereinigt. Wie selbstverständlich das Kloster im Kerngebiet der Markgrafschaft von badischer Seite als Territorialbesitz betrachtet wurde, läßt sich im Nachhinein daran ablesen, daß auch die Urkunden des Klosterarchivs im Generallandesarchiv keinen eigenen Bestand bilden, sondern wie die Urkunden des Klosters Gottesaue zu den badischen Urkundenbeständen genommen wurden (vgl. Bestand 37).
Bestandsgeschichte: 1802 wurde das Benediktinerkloster Schwarzach von Baden säkularisiert. Damit fand ein Streit um die Landeshoheit sein Ende, der das Verhältnis zwischen Kloster und Markgrafschaft seit dem 15. Jahrhundert wesentlich bestimmt hatte. Im vorliegenden Bestand nehmen so auch die Archivalien über diese Auseinandersetzung einen unverhältnismäßig großen Raum ein (vgl. die Rubrik Landeshoheit). Allerdings wurden die Akten des Klosterarchivs, das sich seit 1805 im Generallandesarchiv nachweisen läßt, hier mit den Akten der badischen Zentralverwaltung zu einem nicht differenzierbaren Mischbestand über Kloster und Klosteramt Schwarzach vereinigt. Wie selbstverständlich das Kloster im Kerngebiet der Markgrafschaft von badischer Seite als Territorialbesitz betrachtet wurde, läßt sich im Nachhinein daran ablesen, daß auch die Urkunden des Klosterarchivs im Generallandesarchiv keinen eigenen Bestand bilden, sondern wie die Urkunden des Klosters Gottesaue zu den badischen Urkundenbeständen genommen wurden (vgl. Bestand 37). Der Bestand 105 wurde im Jahr 1919 von Albert Krieger erschlossen. 2010 erfolgte die Konversion des analogen Findmittels durch Alfred Becher. Die Korrektur und Redaktion des Online-Findmittels besorgte Gabriele Wüst 2021. Die Schlussredaktion der Titelaufnahmen erfolgte durch René Gilbert 2023. Die Unterlagen wurden abschließend signiert und archivfachlich verpackt. Der Bestand 105 enthält insgesamt 982 Verzeichnungseinheiten und hat einen Umfang von etwa 24 laufenden Metern. Karlsruhe, im Februar 2023 Dr. René Gilbert
Literatur: Hansmartin Schwarzmaier, Schwarzach, in: Die Benediktinerklöster in Baden-Württemberg, Augsburg 1974, Sonderdruck, S. 574-588. Rainer Brüning/Gabriele Wüst (Bearb.), Die Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe, Teil 6, Bestände des Alten Reiches, insbesondere Generalakten (71-228), Stuttgart 2006, S. 207-208 Suso Gartner, Kloster Schwarzach in Rheinmünster. Studien zur Geschichte des ehemaligen Klosters Schwarzach am Rhein von den Anfängen bis zum Jahr 1600, Bühl 2012 Martin Walter (Hrsg.), Münster und Kloster Schwarzach. Geschichte, Architektur und Gegenwart, Rastatt 2016
982 Archivalien (Nr. 1-962)
Bestand
Rainer Brüning/Gabriele Wüst (Bearb.), Die Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe, Teil 6, Bestände des Alten Reiches, insbesondere Generalakten (71-228), Stuttgart 2006, S. 207-208.
Germania Benedictina Band V (1987) S. 574-588
Germania Benedictina Band V (1987) S. 574-588
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 11:03 MESZ