Vor dem Königlichen Friedensgericht in Moers verkauft der Weber Heinrich Leven dem Eisenbahnarbeiter Bernhard Drüen, beide wohnhaft in Oestrum, "für immer und unwiderruflich mit allen Rechten und Gerechtigkeiten" einen halben Morgen (preußisch) Ackerland, das frei von allen Lasten, Renten, Pachten, Canones, Privilegien und Hypotheken ist und das begrenzt wird vom Besitz des Gottfried Bister und des Verkäufers, aus seinem Ackerstück, das abseits von Bergheim am Hauptweg nach Emmerich liegt (Flur 6 nr. 42, Größe: 2 Morgen 44 Ruten 40 Fuß). Bedingungen: Der Ankäufer hat die Vermessungs- und Umschreibekosten zu zahlen und ab 01.01.1860 alle Staats-, Gemeinde- und Deichsteuern zu entrichten. Der Besitzantritt erfolgt in diesem Herbst nach der Ernte. Der Ankäufer hat dann sofort die Abmessung durch einen Geometer zu betreiben. Kaufpreis: 150 Taler, zahlbar um Martini dieses Jahres an den Ackerer Heinrich Kersken zu Emmerich, der statt des Verkäufers gültig quittiert. Als Zeugen unterschrieben: J. Neuhoff und F. Alets

Vollständigen Titel anzeigen
Stadtarchiv Duisburg
Objekt beim Datenpartner