In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Verordnung zur Durchführung der §§ 4 und 5 des Soldatenversorgungsgesetzes (Ausbildung und Weiterbildung der Unteroffiziere und Mannschaften auf Zeit für das spätere Berufsleben) vom 17. Aug. 1959: Bd. 3
Verordnung zur Durchführung der §§ 4 und 5 des Soldatenversorgungsgesetzes (Ausbildung und Weiterbildung der Unteroffiziere und Mannschaften auf Zeit für das spätere Berufsleben) vom 17. Aug. 1959: Bd. 3
Bundesministerium der Justiz >> B 141 Bundesministerium der Justiz >> (9) Verteidigung und auswärtige Angelegenheiten >> (90) Verteidigung >> (901) Rechtsverhältnisse der Soldaten der Bundeswehr >> (9010) Rechtsverhältnisse der Soldaten im allgemeinen >> Verordnung zur Durchführung der §§ 4 und 5 des Soldatenversorgungsgesetzes (Ausbildung und Weiterbildung der Unteroffiziere und Mannschaften auf Zeit für das spätere Berufsleben) vom 17. Aug. 1959