Georg (Jorg) von Ochsenstein verspricht Abt Bernhard und dem Stift zu Klingenmünster, zugehörig zum Benediktinerorden und Bistum Speyer, ihnen die 1.600 Gulden, mit denen sie eine Gült über 96 Gulden bei Simon von Mühlhofen bezahlt haben, wieder zu geben bis zu vier Wochen vor St. Georg [= 25.4.] in dem Folgejahr, nachdem sie eingefordert werden. Die Gült hat nun Georg inne, der dem Kloster verspricht, sie jährlich auf St. Martin [= 11.11.] zu überantworten. Als Unterpfand setzt Georg die Dörfer Heuchelheim, Appenhofen und Schwegenheim je zur Hälfte sowie ein Viertel und ein Achtel des Dorfes Lingenfeld mit allen dortigen Leuten, und summarisch aufgelistetem Zugehör. Für den Fall, dass dieses Pfand wegen Versäumnissen gefordert wird, befiehlt er allen Hintersassen und armen Leuten der Orte, denen von Klingenmünster zu huldigen und spricht sie von auf ihn geleisteten Gelübden frei. Als zusätzliche Sicherheit werden Wyrich [Puller] von Hohenberg der Ältere, Hans von Fleckenstein, der Ritter Lutold von Ramstein und Hans [von Altdorf gen.] Wollschläger (Wollesleher) als Bürgen gesetzt, die bei Bedarf je einen reisigen Knecht mit Pferd gemeinsam mit zwei Pferden und zwei reisigen Knechten Georgs nach Landau oder Weißenburg zur persönlichen Bürgschaft entsenden sollen. Weitere Regelungen betreffen das Ableben dieser Pferde, Knechte oder Bürgen. Johann von Ochsenstein, Dompropst zu Straßburg und Vetter Georgs, gibt seine Einwilligung.