Jakob Ror reversiert gegen Berthold Schütz aus Memmingen über die Verleihung eines Gutes in Cuonenwiler ("Kunenwiler") mit allem Zugehör, das zuvor der verstorbene Vater des A. inne hatte. Es werden näher bestimmte Bedingungen, Abgaben und Pflichten beschrieben. Bei Missbrauch oder mit dem Tod des Lehensmannes fällt das Lehen an das Kloster heim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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