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Spruchkammer Südbaden: Erhebungen bei der Stadt Freiburg (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> (Süd-) Baden 1945-1952: Landesoberbehörden, Höhere Verwaltungs- und Höhere Sonderbehörden >> Geschäftsbereich Bad. Staatskommissariat für politische Säuberung
ca. 1946-1952
Inhalt und Bewertung
Untersuchungen durch die politische Abteilung des Statistischen Amts der Stadt Freiburg (Sammelakten, alphabetisch geordnet)
Zur Geschichte der Spruchkammer Südbaden und des Staatskommissariats für politische Säuberung: Die Geschichte der Spruchkammer Südbaden (Beständegruppe D 180) ist eng mit derjenigen des Staatskommissariats für politische Säuberung (Bestand C 48/1) verknüpft. Nachdem gegen Ende des Zweiten Weltkriegs im Zuge des Vordringens der französischen Truppen nach Baden im Frühjahr 1945 erste Einzelmaßnahmen zur politischen Säuberung unmittelbar durch das Militär ergriffen worden waren (Inhaftierungen und Suspendierungen), begann die Besatzungsmacht im Herbst 1945 mit dem Aufbau eines zweistufigen Säuberungsapparates. Im Bereich der öffentlichen Verwaltung wurden auf Landkreis-Ebene Untersuchungsausschüsse gebildet, denen Reinigungskommissionen für die einzelnen Verwaltungsressorts übergeordnet waren. Für die Wirtschaft gab es eine analoge Organisationsform (Ermittlungsausschüsse und Säuberungskommissionen). Sonderregelungen galten für die Universität Freiburg, Post, Eisenbahn und die Justizverwaltung. Im März 1946 wurde als dritte Stufe ein Politischer Kontrollausschuss bei der Militärregierung des französisch besetzten Teils von Baden in Freiburg errichtet, zu dessen Leiter am 10. April 1946 Erwin Eckert berufen wurde. Eckert wurde zugleich als Staatsrat für besondere Aufgaben Mitglied der provisorischen Regierung Südbadens. Der Politische Kontrollausschuss sollte die Arbeit der Reinigungskommissionen und Untersuchungsausschüsse koordinieren und kontrollieren, verfügte aber nicht über weitreichende Entscheidungsspielräume. Eckert trat am 22. Oktober 1946 zurück. Er wurde später Staatskommissar für den Wiederaufbau (vgl. Bestand C 55/1). Am 2. Dezember 1946 wurde anstelle des Politischen Kontrollausschusses das Staatskommissariat für politische Säuberung geschaffen. Es stand zunächst unter der Leitung von Richard Streng, dem am 2. April 1947 Walter Nunier nachfolgte. Aufgrund der Landesverordnung über die Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus vom 29. März 1947, durch die die Entnazifizierung im französisch besetzten Teil Badens erstmals umfassend gesetzlich geregelt wurde, wurde beim Staatskommissariat für politische Säuberung eine Spruchkammer errichtet. Sie bestand aus mehreren Abteilungen, die sich aus einem Vorsitzenden, aus je einem Vertreter der zugelassenen politischen Parteien und der Gewerkschaften, zwei Beisitzern aus der Berufsgruppe des zu Beurteilenden sowie einem Vertreter des Staatskommissars für politische Säuberung zusammensetzten. Die Spruchkammer hatte die Aufgabe, auf der Grundlage des Ermittlungsmaterials, das von den Untersuchungsausschüssen zusammengestellt und bei ihr vorgelegt wurde, und auf der Grundlage der von den Ausschüssen gemachten Vorschläge eine Entscheidung im politischen Säuberungsverfahren der jeweils betroffenen Person zu fällen. Die Spruchkammer konnte außerdem selbst ergänzende Untersuchungen anstellen oder einen Untersuchungsausschuss damit beauftragen. Sie entschied darüber hinaus in Berufungsverfahren. Die Verfahrensorganisation, die Bekanntgabe der getroffenen Entscheidungen und die Veranlassung der Durchführung der ausgesprochenen Sanktionen oblagen dem Staatskommissar für politische Säuberung, der außerdem vor einer Veröffentlichung der Entscheidung eine neuerliche Prüfung des Einzelfalls durch die Spruchkammer anordnen sowie nach erfolgter Veröffentlichung ein Berufungsverfahren einleiten konnte. Der Staatskommissar wirkte zudem an der personellen Besetzung der Entnazifizierungsorgane mit. Die alten Untersuchungsausschüsse und Reinigungskommissionen, die ab Herbst 1945 gebildet worden waren, stellten mit dem Inkrafttreten der Landesverordnung ihre Tätigkeit ein und gaben die bei ihnen erwachsenen Akten an die neuen Untersuchungsuasschüsse und die Spruchkammer ab. Im Zuge des Voranschreitens der Entnazifizierung wurde die Zahl der Spruchkammerabteilungen und der Untersuchungsausschüsse sukzessive reduziert. Nach der Gründung des Landes Baden-Württemberg ging die Aufgabe des Abschlusses der politischen Säuberung auf das Justizministerium in Stuttgart über (Bekanntmachung der vorläufigen Regierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien vom 8. Juli 1952). Aufgrund des Gesetzes zur einheitlichen Beendigung der politischen Säuberung vom 13. Juli 1953 stellte die Spruchkammer ihre Tätigkeit zum 31. Oktober 1953 ein. Mit der Abwicklung des Staatskommissariats für politische Säuberung wurde im Februar 1951 begonnen; es führte von da an den Zusatz "Abwicklungsstelle". Leiter der Abwicklungsstelle wurde Adolf Gremmelspacher. Mit Wirkung zum 1. April 1952 wurde die Abwicklungsstelle dem Badischen Innenministerium angegliedert. Die Abwicklungsstelle des Staatskommissariats bestand noch bis September 1952. Nach dem Ausscheiden Gremmelspachers aus seinem Amt zum 1. Oktober 1952 wurde als Nachfolgebehörde eine Auskunftsstelle der politischen Säuberung beim Regierungspräsidium Südbaden in Freiburg errichtet, die zum 31. Dezember 1952 ihre Arbeit einstellte.
Bearbeitung des Bestandes: Die Akten des Bestandes D 180/9 kamen als Teil der Zugänge 1990/67 und 1992/84 über das Generallandesarchiv Karlsruhe in das Staatsarchiv Freiburg, wo sie zunächst zusammen mit allen anderen Aktenserien der Spruchkammer den Bestand D 180/2 (darin "Abschnitt 8") bildeten. Im Benutzungsalltag erwies sich die Zusammenfassung sämtlicher Aktenserien der Spruchkammer zu einem einzigen Bestand als nicht vorteilhaft. Es gab kein Gesamtfindmittel, sondern nur zu einem Teil der Gesamtüberlieferung der Spruchkammer Verzeichnisse, die jeweils nur eine einzelne Aktenserie abdeckten. Die meisten Aktenserien waren nicht erschlossen; bei den vorhandenen Auflistungen war nicht immer klar, auf welche Teilserie sie sich bezogen. Mit Ausnahme der Registerbände zu den eigentlichen Spruchkammerakten, die den Kern des alten Bestandes D 180/2 ausmachten, erwiesen sich die Findmittel als nur beschränkt tauglich. Zusätzlich kompliziert wurde die Lage dadurch, dass die Spruchkammer beim Staatskommissariat gebildet worden war und über keine eigenständige Geschäftsorganisation verfügte, so dass die beiden Provenienzen vermischt waren. Im Februar 1999 wurden die strukturell und inhaltlich jeweils eigenständigen Teilserien zu Teilbeständen verselbständigt, um die Übersichtlichkeit zu verbessern sowie die Zuordnung der Findmittel zu den einzelnen Serien und die Zitierweise eindeutig festzulegen. Der Bestand D 180/2 wurde für die durch Registerbände vollständig erschlossenen eigentlichen Entnazifizierungs-Einzelfallakten reserviert, und alle anderen, daran angelagert gewesenen kleineren Serien erhielten eigene Bestandsbezeichnungen. Die Abgrenzung gegenüber der Überlieferung des Staatskommissariats musste pragmatisch vorgenommen werden (alle General- und Personalakten kamen zum Bestand C 48/1 Staatskommissariat für politische Säuberung, alle Einzelfallakten zur Beständegruppe D 180 ungeachtet der Tatsache, dass manche Einzelfallaktenserien wenigstens zu jeweils erheblichen Teilen eigentlich beim Staatskommissariat erwachsen waren: wegen der engen inhaltlichen Verzahnung der Einzelfallaktenserien untereinander hätte eine Aufteilung nicht im Interesse der leichteren Benutzbarkeit gelegen). Die sogenannten "Erhebungen bei der Stadt Freiburg" bekamen dabei die Bestandssignatur D 180/9.
Hinweise für die Benutzung: Der Bestand D 180/9 enthält - neben wenigen Behörden- und Firmenlisten sowie Antifa-Kisten - politische Fragebögen von Einwohnern Freiburgs nebst Anlagen, die beim Statistischen Amt der Stadt Freiburg entstanden sind und nach der Errichtung der Spruchkammer an diese abgegeben, zumeist aber nicht fortgeführt worden sind. Die Akten waren ursprünglich zu Sammelpaketen zusammengefügt, deren alphabetische Reihenfolge in sich nicht korrekt war, so dass der Bestand praktisch unbenutzbar war. Zu Beginn der Verzeichnung der Akten durch Frau Anneliese Tritschler ab Ende 2001 war vorgesehen, die Sammelpakete vollständig aufzulösen und die Faszikel einzeln zu verzeichnen. Erst nachdem damit begonnen worden war, zeigte sich, dass die vorher nur grob einschätzbare Zahl der in ihrem jeweiligen Umfang unterschiedlichen Einzelfaszikel ein Vielfaches der ursprünglich angenommenen Menge beträgt. In einer nicht vertretbaren Zahl von Fällen wäre eine Einzelverzeichnung einer Einzelblatterfassung gleichgekommen; diese hätte in sehr vielen Fällen nicht zu befriedigenden Ergebnissen geführt, weil viele Akten keine vollständigen biographischen Grunddaten enthalten (oft fehlt z.B. das Geburtsdatum) und andere Akten sich auf mehrere Personen beziehen (z.B. wurden mitunter Eheleute oder Eltern mit ihren erwachsenen Kindern zusammen in einer Akte behandelt). Aus diesen Gründen wurde die Einzelverzeichnung abgebrochen und stattdessen alphabetisch geordnete Aktengruppen aus im Regelfall 15 Faszikeln gebildet. Diese Vorgehensweise war auch insofern berechtigt, als die gesetzlichen Sperrfristen zunehmend ablaufen und der Bestand D 180/9 ausschließlich Informationen über solche Personen enthält, die 1946/47 ihren ständigen Wohnsitz in Freiburg hatten, so dass die Häufigkeit des Zugriffs auf die einzelne Akte geringer sein dürfte als bei den eigentlichen Spruchkammerakten (Bestand D 180/2). Die einzeln verzeichneten Akten bilden im vorliegenden Findbuch den Gliederungspunkt 1, die gruppenweise verzeichneten Akten den Gliederungspunkt 2. Die alphabetische Ordnung der gruppenweise verzeichneten Akten erfolgte in Anlehnung an die Regeln des "Duden". Dementsprechend wurden die Umlaute ä, ö, ü, äu wie die Selbstlaute a, o, u, au behandelt und entsprechend einsortiert; bei gleichen Namen wurden die Namen mit Umlauten vor denjenigen mit Selbstlauten eingefügt ("Müller, Adolf" vor "Muller, Adolf"). Zwischen Umlauten und Doppellauten wurde wegen unterschiedlicher Schreibvarianten derselben Namen nicht differenziert (z.B.: "Mueller" wurde wie "Müller" behandelt). Bestellweise der gruppenweise verzeichneten Akten: Im Hinblick auf die gesetzlichen Sperrfristen empfiehlt es sich, bei einer Bestellung den Namen der betreffenden Person und deren Geburtsdatum (falls bekannt) zusätzlich zur Bestellsignatur der Gruppe anzugeben. Es kann dann durch Archivpersonal geprüft werden, ob eine solche Akte in der Gruppe überhaupt vorhanden ist. Außerdem kann auf diese Weise, da jedes einzelne Faszikel innerhalb seiner Gruppe eine Unternummer hat und damit eindeutig identifizierbar ist, statt der gesamten Gruppe auch die Akte zu einer Einzelperson vorgelegt werden. Der Bestand D 180/9 umfasst rund 20.000 Akten in 1155 Nummern und misst 19,20 lfd. m. Freiburg, im Oktober 2002 M. Stingl
Bestand
Freiburg im Breisgau FR; Statistisches Amt
Spruchkammer Südbaden
Statistisches Amt der Stadt Freiburg
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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