Der Priester Dr. Wilhelm Rot wurde von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm als Inhabern des Patronatsrechts auf die Pfarrkirche St. Peter und Paul in Geislingen ("Gyszlingen") [a. d. Steige/Lkr. Göppingen] präsentiert. Vor dem Rat der Stadt Ulm legt er nun in Gegenwart des öffentlichen Notars Konrad Locher von Ehingen [Alb-Donau-Kreis], der dies auch beurkundet, und der hinzugebetenen Zeugen den vor der Übersendung der Präsentationsurkunde an den zuständigen Diözesanbischof in Konstanz üblichen Eid ab. Damit verpflichtet er sich zu persönlicher Residenz, Anerkennung des Stadtgerichts in Ulm als Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Rat, Bürgerschaft und Untertanen der Stadt Ulm in weltlichen Angelegenheiten, Wahrnehmung aller mit der Pfründe verbundenen Aufgaben und Pflichten sowie Gehorsam gegenüber den Patronatsherren. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen, persönlichen Verfehlungen oder bei Übernahme einer anderen kirchlichen Pfründe wird er nach Aufforderung durch den Rat auf die Pfarrkirche ohne Einlegung einer Appellation Verzicht leisten und diese durch seine bevollmächtigten Prokuratoren, die Pfarrkirchenbaupfleger in Ulm, Bürgermeister und Rat, dem Bischof von Konstanz oder dessen Generalvikar resignieren.
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