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Biebelnheim: Revers Conrad Erzbischofs zu Mainz gegen Pfalzgraf Ruprecht den Älteren bei Rhein wegen eines Wechsels um Dromesheim und Bybelnheim, ...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 2 Orte, Buchstabe B >> 2.7 Biebelnheim
1391 November 16
Kurpfalz
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Henspach f. 5 p. f. 6 Mart. Epi. Patroni ecces. Mogunt 1391
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Biebelnheim: Revers Conrad Erzbischofs zu Mainz gegen Pfalzgraf Ruprecht den Älteren bei Rhein wegen eines Wechsels um Dromesheim und Bybelnheim, der also lautet: Conrad Erzbischof zu Mainz, Eberhard v. Yppelborn Dechant und das Kapitel gemeinlich des Domes zu Mentze haben mit Rupprecht dem Älteren Pfalzgraf bei Rhein und Rupprecht dem Jüngeren Pfalzgraf bei Rhein sind eines Wechsels überkommen, dass sie Bybelnheim das Dorf mit seinen Zugehörungen, was sie sämtlich oder besonder ........ Leute, guter Zinsen und Rechte daselbst haben, besucht und unbesucht nichts ausgenommen recht und redlich verwechselt um Dromersheim bei Bingen gelegen der obgenannten Herzogen und der v. Montfort Teil daran mit allen seinen Zugehörungen, als die obgenannten Pfalzgrafen meinen, das es ihr und der Pfalz eigen sei und die v. Montfort das von der Pfalz zu Lehen haben, was sie gerechtes Vogtei, Leute, Güter und Rechte daselbe haben sämtlich oder besonder besucht und unbesucht, nichts ausgenommen, also das Stift zu Mentze bei Dromersheim vorgenannt und bei allen seinen Zugehörungen, Leuten, Gerichten, Vogteien, Gütern, Zinsen und Rechten als vorgeschrieben stat ewiglich und ge ........ bleiben sollen. / Geben 1391 ........ nach St. Martinstag Ephi. / Wann nun die obgenannten Pfalzgrafen und das Stift Irrungen und Hindernisse haben an den v. Montfort, also dass sie denselben Wechsel itzund ........ einander nit gereden und vollziehen mögen, so sind sie miteinander übereingekommen, dass sie die v. Montfort als v. Dromersheim wegen Verbot schaffen sollen dass sie darum die Gütlichkeit wöllen uffnehmen vor eine Summe Geldes als sie an Sifried v. Venningen Meister deutschen Ordens und Engelhard Herrn zu Weinsberg des Erzbischofs Brüder gestat. haben und an sie gegangen um tausend Gülden, die den v. Mon ........ werden sollen und dieselben tausend Gülden zu setzen sollen und nehmen die v. Montfort die Gütlichkeit also auf so soll der Wechsel ohne Verzug vollzogen werden. Wollten aber die v. Montfort der Gütlichkeit also nchit folgen so sollten und wollten sie nach der v. Montfort Ansprache und ihre Antwort des Rechten als v. Dromersheim wegen blieben bei fünfen der Pfalzgrafen Räten benennen also dass sie die v. Montfort desselben glichen das Recht gehalten und vollzogen werde und wie das Recht also gesprochen werde, das soll von beiden Seiten gehalten und vollzogen werden. Und wenn die v. Montfort das alles verschlügen so wollten sie einander wider die Montfort und ihre Helfer fürderlich behülfen sei.