Der Ritter Gerhard Spechel verschreibt mit seinen Söhnen Conrad und Ecbert dem Corveyer Konvent eine jährlich zu St. Michaeli aus ihren Gütern zu Körbecke (Corbeke) bei Borgentreich so lange zu entrichtende Rente von eineinhalb Mark reinen Silbers, bis dass er seine Schuld ans Kloster mit 16 Mark reinen Silbers gezahlt habe. Als Bürgen - unter Verpflichtung des Einritts in Borgentreich - stellt er den Edlen Conrad von Schöneberg (Schonenberg), die Ritter Arnold von Haversforde [Haversforde], Herbold von Pappenheim und Ravano von Pappenheim, Sohn des Ritters Conrad von Pappenheim, die auch mitbesiegelt haben.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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